Bulugh Al-Maram — Hadith #53231
Hadith #53231
وَعَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ - رضى الله عنه - قَالَ: قَالَ رَسُولُ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -{ إِذَا أَتَى أَحَدَكُمْ خَادِمُهُ بِطَعَامِهِ, فَإِنْ لَمْ يُجْلِسْهُ مَعَهُ, فَلْيُنَاوِلْهُ لُقْمَةً أَوْ لُقْمَتَيْنِ } مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ, وَاللَّفْظُ لِلْبُخَارِيِّ 1 .1 - صحيح. رواه البخاري (5460)، ومسلم (1663)، ولمسلم: (أكلة أو أكلتين) وهي أيضا للبخاري، وفسرها أحد رواة مسلم بـ: "لقمة أو لقمتين". وزاد البخاري: "فإنه ولي حره وعلاجه" ولمسلم: "حره ودخانه".
Auf Befehl von Abu Hurairah – möge Gott mit ihm zufrieden sein – sagte er: Der Gesandte Gottes – Gottes Gebete und Friede seien auf ihm – sagte: {Wenn einer von euch seinem Diener sein Essen bringt, wenn er ihn nicht dazu zwingt, bei ihm zu sitzen, soll er ihm ein oder zwei Bissen reichen. Einverstanden, und der Wortlaut stammt aus Al-Bukhari 1. 1 – Sahih. Überliefert von Al-Bukhari (5460) und Muslim (1663) und laut Muslim: (eine oder zwei Mahlzeiten), was ist Auch von Al-Bukhari, und einer von Muslims Erzählern interpretierte es als: „Ein oder zwei Bissen.“ Al-Bukhari fügte hinzu: „Denn er ist der Hüter seiner Hitze und seines Heilmittels.“ Und für Muslim: „Seine Hitze und sein Rauch.“
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 8/1156
Kategorie
Kapitel 8: Kapitel 8
Themen:
#Mother