Mischkat Al-Masabih — Hadith #37707
Hadith #37707
وَعَنِ ابْنِ عُمَرَ قَالَ: نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ يُصَلَّى فِي سَبْعَةِ مَوَاطِنَ: فِي الْمَزْبَلَةِ وَالْمَجْزَرَةِ وَالْمَقْبَرَةِ وَقَارِعَةِ الطَّرِيقِ وَفِي الْحَمَّامِ وَفِي مَعَاطِنِ الْإِبِلِ وَفَوْقَ ظَهْرِ بَيْتِ اللَّهِ ". رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ وَابْنُ مَاجَهْ
Abu Huraira erzählte, wie er den Gesandten Gottes sagen hörte: „Die erste seiner Taten, für die ein Mensch am Tag der Auferstehung berücksichtigt wird, wird sein Gebet sein. Wenn es gesund ist, wird er gerettet und erfolgreich sein, aber wenn es nicht gesund ist, wird er unglücklich und elend sein. Wenn in seinem Pflichtgebet ein Mangel festgestellt wird, wird der Herr, der gesegnet und erhaben ist, Anweisungen erteilen, um zu prüfen, ob sein Diener freiwillige Gebete gesprochen hat, damit das, was in ihm fehlt, fehlschlägt.“ Das Pflichtgebet kann dadurch nachgeholt werden. Dann wird der Rest seiner Handlungen auf die gleiche Weise behandelt.“ In einer Version heißt es: „Dann wird mit der Zakat so umgegangen, und alle seine Handlungen werden nach dem gleichen Prinzip behandelt.“
Abu Dawud übermittelte es und Ahmad übermittelte es von „einem Mann“.
Erzählt von
Abu Sa'eed Al Khudri (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 4/738
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4: Gebet