Mischkat Al-Masabih — Hadith #39505
Hadith #39505
وَعَنْ جَابِرٍ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: «مَنْ أَكَلَ مِنْ هَذِهِ الشَّجَرَةِ الْمُنْتِنَةِ فَلَا يَقْرَبَنَّ مَسْجِدَنَا فَإِنَّ الْمَلَائِكَةَ تَتَأَذَّى مِمَّا يَتَأَذَّى مِنْهُ الْإِنْسُ»
Abu Huraira sagte, dass Gottes Gesandter im Ramadan nachts das Gebet empfahl, es aber nicht als Pflicht befahl. Er sagte: "Wenn jemand nachts im Ramadan aus Glauben und der Suche nach seiner Belohnung bei Gott betet, werden ihm seine früheren Sünden vergeben." Als Gottes Gesandter starb, war dies die Praxis, und sie setzte sich während Abu Bakrs Kalifat und der frühen Phase von 'Umars fort.
Muslime haben es übertragen.
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 4/707
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4: Gebet