Bulugh Al-Maram — Hadith #52304

Hadith #52304
وَعَنِ ابْنِ عُمَرَ ‏-رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهُمَا‏- قَالَ: { لَمَّا تُوُفِّيَ عَبْدُ اَللَّهِ بْنِ أُبَيٍّ جَاءٍ اِبْنُهُ إِلَى رَسُولِ اَللَّهِ ‏- صلى الله عليه وسلم ‏-.‏ فَقَالَ: أَعْطِنِي قَمِيصَكَ أُكَفِّنْهُ فِيهِ, فَأَعْطَاه ُ]إِيَّاهُ] } مُتَّفَقٌ عَلَيْهِ 1‏ .‏‏1 ‏- صحيح.‏ رواه البخاري (1269)‏، ومسلم (2400)‏.‏ هذا وقد جاءت أحاديث أخرى يتعارض ظاهرها مع حديث ابن عمر، وجواب ذلك مبسوط في "سبل السلام" وغيره "كالفتح".‏ "تنبيه": أخذ بعضهم كالإسماعيلي وابن حجر وغيرهما من هذا الحديث جواز طلب آثار أهل الخير منهم للتبرك بها!! وأقول: كلا.‏ فهذا يجوز فقط ‏-أي: التبرك‏- بآثار النبي صلى الله عليه وسلم دون غيره من أهل الخير والصلاح، ودليلنا على هذا، هو ذلك الأصل الأصيل، الذي نجهر به ليل نهار، ونعلمه كل الناس، ألا وهو: "على فهم السلف الصالح" وتلك هي التي تميز أصحاب الدعوة السلفية عن غيرهم من أصحاب الدعوات الأخرى، سواء كانت مذهبية فقهية، أو دعوية فكرية، أو منهجية حزبية.‏ وهذا المثال من الأمثلة الواضحة على أنه بدون هذا القيد يلج الإنسان إلى الابتداع من أوسع أبوابه، والعياذ بالله، ففي السنة نجد أن الصحابة رضي الله عنهم تبركوا بوضوئه صلى الله عليه وسلم، وبعرقه، وبغير ذلك من آثاره صلى الله عليه وسلم كما في "الصحيحين" وغيرهما.‏ ولكن هل نجد الصحابة أو السلف الصالح في القرون الثلاثة المفضلة قد فعلوا ذلك بآثار أحد غير النبي صلى الله عليه وسلم؟ لا شك أن كل منصف سيقول: لا لم نجد؟ فنقول: لو كان ذلك خيرا لسبقونا إليه، ولكن لما لم يفعلوا ذلك وجعلوه خصوصية للنبي صلى الله عليه وسلم، وجب علينا أن لا نتعدى فهمهم، وإلا وقعنا في مثل ما يقع فيه كثير من الناس في البدع والضلالة بسبب طرحهم لهذا القيد "على فهم السلف الصالح" وإلا فكثير من هؤلاء ‏-إن لم يكن كلهم‏- مع ضلالهم يقولون بوجوب الأخذ بالكتاب والسنة.‏ وأخيرا أذكر بعض من تصدر المجالس والندوات في أيامنا هذه أن هذا الأصل له أدلته من كتاب الله عز وجل ومن حديث النبي صلى الله عليه وسلم، لا كما ذكر أحدهم في بعض دروسه! من أنه طوال حياته العلمية! لا يعرف إلا الكتاب والسنة وهكذا تلقى من مشائخه! إلى أن ابتدع السلفيون هذا القول.‏ وعلى أية حال كل ذلك مفصل في رسالتي "السلفيون المفترى عليهم" والحمد لله أولا وآخرا.‏
Ibn Umar (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein) berichtete: „Als Abdullah ibn Ubay starb, kam sein Sohn zum Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) und sagte: ‚Gib mir dein Hemd, damit ich ihn darin einhüllen kann.‘ So gab er es ihm.“ Einhellig anerkannt. 1.1 – Authentisch. Überliefert von al-Bukhari (1269) und Muslim (2400). Es gibt weitere Hadithe, die dem Hadith von Ibn Umar zu widersprechen scheinen. Die Antwort darauf wird ausführlich in „Subul al-Salam“ und anderen Werken wie „al-Fath“ erläutert. Anmerkung: Einige Gelehrte, wie al-Isma’ili, Ibn Hajar und andere, haben aus diesem Hadith die Zulässigkeit des Bittens um Segen von den Reliquien rechtschaffener Menschen abgeleitet. Es ist jedoch nicht erlaubt! Ich sage: Nein. Es ist nur erlaubt, Segen von den Reliquien des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) zu erbitten, nicht aber von den Reliquien anderer rechtschaffener und frommer Menschen. Unser Beweis dafür ist jener grundlegende Grundsatz, den wir Tag und Nacht verkünden und jedem lehren: „Gemäß dem Verständnis der rechtschaffenen Vorfahren.“ Dies unterscheidet die Anhänger der salafistischen Lehre von anderen Aufrufern, seien sie nun Anhänger einer bestimmten Rechtsschule, einer intellektuellen Lehre oder einer parteiischen Methodik. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass man ohne diese Einschränkung – Gott bewahre – ungehindert in die Neuerung gerät. In der Sunna finden wir, dass die Gefährten (möge Gott mit ihnen zufrieden sein) Segen vom Waschwasser des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), seinem Schweiß und anderen Reliquien erbitteten, wie in den beiden Sahih-Sammlungen (Bukhari und Muslim) und anderen Quellen überliefert. Aber finden wir bei den Gefährten oder den rechtschaffenen Vorfahren in den drei empfohlenen Jahrhunderten ein solches Vorgehen mit den Reliquien anderer Personen als des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm)? Zweifellos wird jeder unvoreingenommene Mensch sagen: Nein, das tun wir nicht. Wir sagen: Wenn dies gut wäre, hätten sie es vor uns getan. Da sie es aber nicht taten und es als ein dem Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) alleiniges Vorrecht ansahen, dürfen wir nicht von ihrem Verständnis abweichen. Andernfalls verfallen wir denselben Irrtum und dieselbe Verirrung, in die viele Menschen aufgrund ihrer Anwendung dieser Bedingung „nach dem Verständnis der rechtschaffenen Vorfahren“ verfallen. Viele dieser Menschen – wenn nicht alle – bekräftigen trotz ihrer Verirrung weiterhin die Pflicht, sich an Koran und Sunna zu halten. Abschließend möchte ich jene, die heutzutage Versammlungen und Seminare leiten, daran erinnern, dass dieses Prinzip seine Beweise im Buch Allahs, des Erhabenen, und in den Hadithen des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) findet – und nicht, wie einer von ihnen in einigen seiner Lehren behauptete! Er kannte sein ganzes Gelehrtenleben lang nichts anderes als den Koran und die Sunna, und dies war das, was er von seinen Lehrern empfangen hatte, bis die Salafisten diese Behauptung erfanden. All dies ist jedenfalls in meiner Abhandlung „Die verleumdeten Salafisten“ ausführlich dargelegt. Lob sei Allah, allein und allein.
Quelle
Bulugh Al-Maram # 3/546
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 3: Kapitel 3
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