Bulugh Al-Maram — Hadith #53051
Hadith #53051
وَعَنْ عَبْدِ اَللَّهِ بْنِ عَمْرٍو - رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهُمَا- قَالَ : قَالَ رَسُولُ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -{ لَا يَتَوَارَثُ أَهْلُ مِلَّتَيْنِ } رَوَاهُ أَحْمَدُ , وَالْأَرْبَعَةُ إِلَّا اَلتِّرْمِذِيَّ . 1 .1 - حسن . رواه أحمد ( 2 / 178 و 195 ) ، وأبو داود ( 2911 ) ، والنسائي في " الكبرى " ( 4 / 82 ) ، وابن ماجه ( 2731 ) وزادوا جميعا إلا ابن ماجه : " شتى " . وزاد ابن الجارود في روايته ( 967 ) : " والمرأة ترث من دية زوجها وماله ، وهو يرث من ديتها ومالها ما لم يقتل أحدهما صاحبه، فإن قتل أحدهما صاحبه لم يرث من ديته وماله شيئا، وإن قتل أحدهما صاحبه خطأ، ورث من ماله، ولم يرث من ديته" . وسندها حسن أيضا.
Im Auftrag von Abdullah bin Amr – möge Gott mit beiden zufrieden sein – sagte er: Der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken – sagte: „Menschen zweier Religionen erben nicht voneinander.“ Überliefert von Ahmad und den vier außer Al-Tirmidhi. 1.1 - Hassan. Überliefert von Ahmad (2/178 und 195), Abu Dawud (2911), Al-Nasa’i in „Al-Kubra“ (4/82) und Ibn Majah (2731). Und alle außer Ibn Majah fügten hinzu: „verschieden.“ Ibn al-Jaroud fügte in seiner Überlieferung (967) hinzu: „Die Frau erbt vom Blutgeld ihres Mannes und von seinem Geld, und er erbt von ihrem Blutgeld und ihrem Geld, solange einer von ihnen seinen Freund nicht tötet. Wenn einer von ihnen seinen Freund tötet, erbt er nichts von seinem Blutgeld und seinem Geld, und wenn einer von ihnen aus Versehen seinen Freund tötet, erbt er von seinem Geld, erbt aber nicht von seinem Blutgeld.“ Auch die Übertragungskette ist gut.
Erzählt von
Abdullah Ibin Amr (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/948
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7