Bulugh Al-Maram — Hadith #53252
Hadith #53252
وَعَنْ اِبْنِ عَمْرٍو 1 رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهُمَا, عَنْ اَلنَّبِيِّ - صلى الله عليه وسلم -قَالَ: { إِنَّ أَعْتَى اَلنَّاسِ عَلَى اَللَّهِ ثَلَاثَةٌ: مَنْ قَتَلَ فِي حَرَمَ اَللَّهِ, أَوْ قَتَلَ غَيْرَ قَاتِلِهِ, أَوْ قَتَلَ لِذَحْلِ اَلْجَاهِلِيَّةِ }
أَخْرَجَهُ اِبْنُ حِبَّانَ فِي حَدِيثٍ 2 صَحَّحَهُ 3 .1 - بالأصلين: "ابن عمر" وهو تحريف صوابه "ابن عمرو" إذ الحديث حديث عبد الله بن عمرو. ولقد نسب الحافظ نفسه الحديث في "التلخيص" إلى "ابن عمرو" لا إلى "ابن عمر".
2 - حسن رواه أحمد (279) مطولا من طريق عمرو بن شعيب، عن أبيه، عن جده. ورواه أحمد (287) من نفس الطريق لكن مقتصرا على الجملة المذكورة هنا فقط. قلت وهذا سند حسن كما هو معروف. إلا أن الحديث له شاهد آخر يصح به "والذحل" ثأر الجاهلية وعدوانها.3 - كذا الأصل، وفي "أ" بزيادة "واو": و "صححه".
Auf die Autorität von Ibn Amr 1, möge Gott mit beiden zufrieden sein, auf die Autorität des Propheten – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken – sagte er: {In der Tat sind die grausamsten Menschen gegenüber Gott drei: Der, der in einem Heiligtum getötet wird. Gott, oder er hat jemand anderen als seinen Mörder getötet, oder er hat in den Tagen der vorislamischen Zeit getötet. Überliefert von Ibn Hibban in Hadith 2, von ihm bestätigt 3. 1 – In den beiden Originalen: „Ibn Umar“, was eine Verzerrung ist. Seine Richtigkeit ist „Ibn Amr“, da der Hadith der Hadith von Abdullah bin Amr ist. Al-Hafiz selbst schrieb den Hadith in „Al-Talkhis“ „Ibn Amr“ und nicht „Ibn Omar“ zu. 2 - Hasan. Es wurde ausführlich von Ahmad (279) im Auftrag von Amr ibn Schuaib, im Auftrag seines Vaters und seines Großvaters erzählt. Ahmad (287) erzählte es auf dem gleichen Weg, beschränkte sich jedoch nur auf den hier erwähnten Satz. Ich sagte, und das ist eine sogenannte Hasan-Übertragungskette. Der Hadith gehört jedoch ihm. Ein weiterer Zeuge, der „wal-dhahal“ sagt, ist die Rache und Aggression der vorislamischen Zeit. 3 - Gleiches gilt für das Original, und zwar in „a“ mit dem Zusatz „waw“: und „authenticate it“.
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 9/1191
Kategorie
Kapitel 9: Kapitel 9