Sunan Ad-Darimi — Hadith #54190

Hadith #54190
أَخْبَرَنَا مُسْلِمُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ ، وَيَحْيَى بْنُ حَسَّانَ ، قَالَا : حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ ، قَالَ : حَدَّثَنَا ابْنُ طَاوُسٍ ، عَنْ أَبِيهِ ، عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ ، عَنْ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، قَالَ : " أُمِرْتُ أَنْأَسْجُدَ عَلَى سَبْعَةِ أَعْظُمٍ : الْجَبْهَةِ قَالَ وُهَيْبٌ : وَأَشَارَ بِيَدِهِ إِلَى أَنْفِهِ وَالْيَدَيْنِ وَالرُّكْبَتَيْنِ، وَأَطْرَافِ الْقَدَمَيْنِ، وَلَا نَكُفَّ الثِّيَابَ وَلَا الشَّعَرَ "
Muslim bin Ibrahim und Yahya bin Hassan erzählten uns und sagten: Wahib sagte uns, er sagte: Ibn Tawus sagte uns, auf Autorität seines Vaters, auf die Autorität von Ibn Abbas, auf die Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Mir wurde befohlen, mich auf sieben Knochen niederzuwerfen: der Stirn.“ Wahib sagte: Und er zeigte mit der Hand auf Seine Nase Und die Hände und die Knie und die Enden der Füße und nicht die Handflächen der Kleidung oder die Haare.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 2/1289
Kategorie
Kapitel 2: Kapitel 2
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