Sunan Ad-Darimi — Hadith #54559
Hadith #54559
أَخْبَرَنَا يَعْلَى ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْمَلِكِ ، عَنْ عَطَاءٍ ، عَنْ زَيْدِ بْنِ خَالِدٍ الْجُهَنِيِّ ، عَنْ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، قَالَ :" مَنْ فَطَّرَ صَائِمًا، كُتِبَ لَهُ مِثْلُ أَجْرِهِ، إِلَّا أَنَّهُ لَا يَنْقُصُ مِنْ أَجْرِ الصَّائِمِ "
Ya’la erzählte es uns, Abd al-Malik sagte uns, auf die Autorität von Ata‘, auf die Autorität von Zayd bin Khalid al-Juhani, auf die Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte er: „Wer „Wenn er einem Fastenden Frühstück gibt, wird für ihn eine Belohnung vermerkt, die der von ihm entspricht, mit der Ausnahme, dass sie die Belohnung des Fastenden nicht schmälert.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 4/1658
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4