Sunan Ad-Darimi — Hadith #55125
Hadith #55125
أَخْبَرَنَا أَبُو النُّعْمَانِ ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ ، عَنْ أَبِي أُمَامَةَ بْنِ سَهْلِ بْنِ حُنَيْفٍ ، عَنْ عُثْمَانَ ، قَالَ : سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، يَقُولُ :" لَا يَحِلُّ دَمُ امْرِئٍ مُسْلِمٍ إِلَّا بِإِحْدَى ثَلَاثٍ : بِكُفْرٍ بَعْدَ إِيمَانٍ، أَوْ بِزِنًى بَعْدَ إِحْصَانٍ، أَوْ يَقْتُلُ نَفْسًا بِغَيْرِ نَفْسٍ فَيُقْتَلُ "
Abu Al-Numan erzählte uns, Hammad bin Zaid sagte uns, im Auftrag von Yahya bin Saeed, im Auftrag von Abu Umamah bin Sahl bin Hanif, im Auftrag von Uthman: Er sagte: „Ich hörte den Gesandten Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagen: „Es ist nicht erlaubt, das Blut eines Muslims zu vergießen, außer in einem von drei Fällen: Unglaube nach Glauben oder Ehebruch.“ nach einer Schlacht, oder er tötet eine Seele für eine andere als eine Seele, und dann wird er getötet.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 13/2224
Kategorie
Kapitel 13: Kapitel 13
Themen:
#Mother