Sunan Ad-Darimi — Hadith #55830
Hadith #55830
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عِيسَى ، حَدَّثَنَا حَفْصُ بْنُ غِيَاثٍ ، حَدَّثَنَا أَشْعَثُ ، عَنْ جَهْمِ بْنِ دِينَارٍ ، عَنْ إِبْرَاهِيمَ : أَنَّهُ " سُئِلَ عَنْ أُخْتَيْنِ اشْتَرَتْ إِحْدَاهُمَا أَبَاهَا فَأَعْتَقَتْهُ، ثُمَّ مَاتَ، قَالَ لَهُمَا :الثُّلُثَانِ فَرِيضَتُهُمَا فِي كِتَابِ اللَّهِ، وَمَا بَقِيَ فَلِلْمُعْتِقَةِ دُونَ الْأُخْرَى "
Muhammad bin Issa hat uns erzählt, Hafs bin Ghayath hat uns erzählt, Ash’ath hat uns erzählt, auf die Autorität von Jahm bin Dinar, auf die Autorität von Ibrahim: Er wurde „nach zwei Schwestern gefragt, von denen eine ihren Vater kaufte und ihn befreite, dann starb er. Er sagte zu ihnen: Die zwei Drittel sind ihre Verpflichtung im Buch Gottes, und was übrig bleibt, ist für die befreite Frau. Schreiben Sie auf.“ „der andere“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 21/2929
Kategorie
Kapitel 21: Kapitel 21