Sunan Ad-Darimi — Hadith #55925

Hadith #55925
حَدَّثَنَا مَرْوَانُ بْنُ مُحَمَّدٍ ، عَنْ سَعِيدٍ ، عَنْ الزُّهْرِيِّ : سُئِلَ عَنْ وَلَدِ زِنَا يَمُوتُ، قَالَ :" إِنْ كَانَ ابْنَ عَرَبِيَّةٍ، وَرِثَتْ أُمُّهُ الثُّلُثَ، وَجُعِلَ بَقِيَّةُ مَالِهِ فِي بَيْتِ الْمَالِ، وَإِنْ كَانَ ابْنَ مَوْلَاةٍ، وَرِثَتْ أُمُّهُ الثُّلُثَ، وَوَرِثَ مَوَالِيهَا الَّذِينَ أَعْتَقُوهَا مَا بَقِيَ. قَالَ مَرْوَانُ : سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ ذَلِكَ
Marwan bin Muhammad erzählte uns mit der Autorität von Sa`id, mit der Autorität von Al-Zuhri: „Er wurde nach einem Kind gefragt, das durch Ehebruch geboren wurde und stirbt.“ Er sagte: „Wenn er der Sohn einer arabischen Frau ist und seine Mutter ein Drittel erbt, wird der Rest seines Geldes in die Staatskasse gelegt, und wenn er der Sohn eines Herrn ist, erbt seine Mutter ein Drittel, und ihre Herren, die sie befreien, erben den Rest.“ Marwan sagte: Das habe ich Malik sagen hören.
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 21/3024
Kategorie
Kapitel 21: Kapitel 21
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Themen: #Mother #Death

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