Sunan An-Nasai — Hadith #22980

Hadith #22980
أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ النَّضْرِ بْنِ مُسَاوِرٍ، قَالَ حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، عَنْ هَارُونَ بْنِ رِئَابٍ، قَالَ حَدَّثَنِي كِنَانَةُ بْنُ نُعَيْمٍ، عَنْ قَبِيصَةَ بْنِ مُخَارِقٍ، قَالَ تَحَمَّلْتُ حَمَالَةً فَأَتَيْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَسْأَلُهُ فِيهَا فَقَالَ ‏"‏ أَقِمْ يَا قَبِيصَةُ حَتَّى تَأْتِيَنَا الصَّدَقَةُ فَنَأْمُرَ لَكَ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ ثُمَّ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ يَا قَبِيصَةُ إِنَّ الصَّدَقَةَ لاَ تَحِلُّ إِلاَّ لأَحَدِ ثَلاَثَةٍ رَجُلٍ تَحَمَّلَ حَمَالَةً فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ أَوْ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ وَرَجُلٍ أَصَابَتْهُ جَائِحَةٌ فَاجْتَاحَتْ مَالَهُ فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَهَا ثُمَّ يُمْسِكَ وَرَجُلٍ أَصَابَتْهُ فَاقَةٌ حَتَّى يَشْهَدَ ثَلاَثَةٌ مِنْ ذَوِي الْحِجَا مِنْ قَوْمِهِ قَدْ أَصَابَتْ فُلاَنًا فَاقَةٌ فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ أَوْ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ فَمَا سِوَى هَذَا مِنَ الْمَسْأَلَةِ يَا قَبِيصَةُ سُحْتٌ يَأْكُلُهَا صَاحِبُهَا سُحْتًا ‏"‏ ‏.‏
Es wurde überliefert, dass Qubaisah bin Mukhariq sagte: „Ich übernahm eine finanzielle Verantwortung, dann kam ich zum Propheten und bat ihn (um Hilfe). Er sagte: ‚Warte, o Qubaisah! Wenn wir etwas Almosen bekommen, werden wir dir etwas geben.“ Dann sagte der Gesandte Allahs: „O Qubaisah, Almosen sind nicht erlaubt, außer einem von drei: Ein Mann, der eine finanzielle Verantwortung übernimmt, also ist es ihm erlaubt, Almosen zu geben, bis er Mittel findet, die ihn unabhängig machen und ihm genügen; Ein Mann, der von einem Unglück heimgesucht wurde und dessen Vermögen zerstört wurde. Daher ist es ihm erlaubt, um Hilfe zu bitten, bis er genug hat, um am Leben zu bleiben. Er sollte davon absehen, sie zu bitten. und ein Mann, der von Armut geplagt ist und drei weise Männer aus seinem eigenen Volk bezeugen, dass der oder der in verzweifelter Not ist, dann ist es ihm erlaubt, um Hilfe zu bitten, bis er Mittel findet, die ihn unabhängig machen und ihm genügen. In anderen Fällen als diesen um Hilfe zu bitten, oh Qubaisah, ist rechtswidrig, und derjenige, der sie annimmt, nimmt sie rechtswidrig in Anspruch
Erzählt von
It Was
Quelle
Sunan An-Nasai # 23/2580
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 23: Zakat
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