Mischkat Al-Masabih — Hadith #48986

Hadith #48986
وَعَن أنس بن مَالك: أَن أَبَا بكر رَضِي الله عَنهُ كَتَبَ لَهُ هَذَا الْكِتَابَ لَمَّا وَجَّهَهُ إِلَى الْبَحْرِينِ: بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيمِ هَذِهِ فَرِيضَةُ الصَّدَقَةِ الَّتِي فَرَضَ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَلَى الْمُسْلِمِينَ وَالَّتِي أَمَرَ اللَّهُ عز وَجل بهَا رَسُوله فَمن سَأَلَهَا مِنَ الْمُسْلِمِينَ عَلَى وَجْهِهَا فَلْيُعْطِهَا وَمَنْ سُئِلَ فَوْقَهَا فَلَا يُعْطِ: فِي أَرْبَعٍ وَعِشْرِينَ مِنَ الْإِبِل فَمَا دونهَا خَمْسٍ شَاةٌ. فَإِذَا بَلَغَتْ خَمْسًا وَعِشْرِينَ إِلَى خَمْسٍ وَثَلَاثِينَ فَفِيهَا بِنْتُ مَخَاضٍ أُنْثَى فَإِذَا بلغت سِتا وَثَلَاثِينَ فَفِيهَا بنت لبون أُنْثَى. فَإِذا بلغت سِتَّة وَأَرْبَعين إِلَى سِتِّينَ فَفِيهَا حِقَّةٌ طَرُوقَةُ الْجَمَلِ فَإِذَا بَلَغَتْ وَاحِدَةً وَسِتِّينَ فَفِيهَا جَذَعَة. فَإِذا بلغت سِتا وَسبعين فَفِيهَا بِنْتَا لَبُونٍ. فَإِذَا بَلَغَتْ إِحْدَى وَتِسْعِينَ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَفِيهَا حِقَّتَانِ طَرُوقَتَا الْجَمَلِ. فَإِذَا زَادَتْ عَلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ بِنْتُ لَبُونٍ وَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ. وَمَنْ لَمْ يَكُنْ مَعَهُ إِلَّا أَرْبَعٌ مِنَ الْإِبِلِ فَلَيْسَ فِيهَا صَدَقَةٌ إِلَّا أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا. فَإِذَا بَلَغَتْ خَمْسًا فَفِيهَا شَاةٌ وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ مِنَ الْإِبِلِ صَدَقَةَ الْجَذَعَةِ وَلَيْسَتْ عِنْده جَذَعَة وَعِنْده حقة فَإِنَّهَا تقبل مِنْهُ الْحِقَّةُ وَيُجْعَلُ مَعَهَا شَاتَيْنِ إِنِ اسْتَيْسَرَتَا لَهُ أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا. وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةَ الْحِقَّةِ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ الْحِقَّةُ وَعِنْدَهُ الْجَذَعَةُ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ الْجَذَعَةُ وَيُعْطِيهِ الْمُصَدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ. وَمَنْ بَلَغَتْ عِنْدَهُ صَدَقَةَ الْحِقَّةِ وَلَيْسَت إِلَّا عِنْده بِنْتُ لَبُونٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ بِنْتُ لَبُونٍ وَيُعْطِي مَعهَا شَاتَيْنِ أَوْ عِشْرِينَ دِرْهَمًا. وَمَنْ بَلَغَتْ صَدَقَتُهُ بنت لبون وَعِنْده حقة فَإِنَّهَا تقبل مِنْهُ الْحِقَّةُ وَيُعْطِيهِ الْمُصَدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ. وَمَنْ بَلَغَتْ صَدَقَتُهُ بَنْتَ لِبَوْنٍ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ وَعِنْدَهُ بِنْتُ مَخَاضٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ بِنْتُ مَخَاضٍ وَيُعْطَى مَعَهَا عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ. وَمَنْ بَلَغَتْ صَدَقَتُهُ بَنْتَ مَخَاضٍ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ وَعِنْدَهُ بِنْتُ لَبُونٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ وَيُعْطِيهِ الْمُصَدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ. فَإِنْ لَمْ تَكُنْ عِنْدَهُ بِنْتُ مَخَاضٍ عَلَى وَجْهِهَا وَعِنْدَهُ ابْن لَبُونٍ فَإِنَّهُ يُقْبَلُ مِنْهُ وَلَيْسَ مَعَهُ شَيْءٌ. وَفِي صَدَقَةِ الْغَنَمِ فِي سَائِمَتِهَا إِذَا كَانَتْ أَرْبَعِينَ فَفِيهَا شَاة إِلَى عشْرين وَمِائَة شَاة فَإِن زَادَتْ عَلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ إِلَى مِائَتَيْنِ فَفِيهَا شَاتَان. فَإِن زَادَتْ عَلَى مِائَتَيْنِ إِلَى ثَلَاثِمِائَةٍ فَفِيهَا ثَلَاثُ شِيَاهٍ. فَإِذَا زَادَتْ عَلَى ثَلَاثِمِائَةٍ فَفِي كُلِّ مِائَةٍ شَاةٌ. فَإِذَا كَانَتْ سَائِمَةُ الرَّجُلِ نَاقِصَةً مِنْ أَرْبَعِينَ شَاةً وَاحِدَةً فَلَيْسَ فِيهَا صَدَقَةٌ إِلَّا أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا. وَلَا تُخْرَجَ فِي الصَّدَقَة هرمة وَلَا ذَات عور وَلَا تَيْسٌ إِلَّا مَا شَاءَ الْمُصَدِّقُ. وَلَا يجمع بَين متفرق وَلَا يفرق بَين مُجْتَمع خَشْيَةَ الصَّدَقَةِ وَمَا كَانَ مِنْ خَلِيطَيْنِ فَإِنَّهُمَا يَتَرَاجَعَانِ بَيْنَهُمَا بِالسَّوِيَّةِ. وَفِي الرِّقَةِ رُبُعُ الْعُشْرِ فَإِنْ لَمْ تَكُنْ إِلَّا تِسْعِينَ وَمِائَةً فَلَيْسَ فِيهَا شَيْءٌ إِلَّا أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا. رَوَاهُ البُخَارِيّ
Nach Aussage von Anas bin Malik: Abu Bakr, möge Gott mit ihm zufrieden sein, schrieb ihm diesen Brief, als er ihn nach Bahrain schickte: Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen, dies ist eine verpflichtende Pflicht. Die Almosen, die der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, den Muslimen auferlegt hat und zu denen Gott, der Allmächtige, seinem Gesandten befohlen hat. Wer sie also von denen verlangt, die sich gemäß seinen Anforderungen dem Islam unterworfen haben, der soll sie geben, und wer mehr als das verlangt, der soll sie nicht geben: für vierundzwanzig Kamele oder weniger fünf Schafe. Wenn sie das Alter von fünfundzwanzig bis fünfunddreißig Jahren erreicht, dann hat sie einen weiblichen Bint Makhad, und wenn sie sechsunddreißig erreicht, dann hat sie einen weiblichen Bint Labun. Wenn man sechsundvierzig bis sechzig erreicht, hat man eine Haqqah, die der eines Kamels ähnelt, und wenn man einundsechzig erreicht, dann hat man eine Jada’ah. Wenn sie sechsundsiebzig Jahre alt wird, dann sind darin zwei Töchter Labans. Wenn es einundneunzig bis einhundertzwanzig erreicht, enthält es zwei Hqāqāts der Silben des Kamels. Wenn es einhundertzwanzig übersteigt, dann auf alle vierzig Bint Labun, und auf alle fünfzig gibt es eine Hqqah. Und wer nur vier Kamele bei sich hat, für den wird keine Zakat erhoben, es sei denn, der Besitzer wünscht dies. Wenn es fünf Jahre erreicht, dann ist es ein Schaf, und wer Kamele hat, die das Alter von fünf Jahren erreichen, erhält die Zakat einer Juda, und er hat keine Juda, und er hat eine Hadqah, dann wird die Hidqah von ihm angenommen. Und er wird zwei Schafe dazu legen, wenn sie ihm zur Verfügung stehen, oder zwanzig Dirham. Und wer auch immer die Zakat-Menge hat, die der Haqqa entspricht, aber nicht die Haqqa hat und eine Jad’ah hat, dann gilt der Jad’ah wird von ihm angenommen und der Geber wird es ihm geben. Zwanzig Dirham oder zwei Schafe. Und wer das Recht auf Almosen hat, Sie ist nur mit Bint Labun zusammen, also nimmt sie Bint Labun von ihm an und er gibt ihr zwei Schafe oder zwanzig Dirham. Wer eine Zakat in Höhe von Bint Labun hat und ein Recht hat, von dem wird das Recht angenommen und der Spender wird ihm zwanzig Dirham oder zwei Schafe geben. Und wer auch immer seine Barmherzigkeit Bint Labun erreicht und es nicht bei ihm und Bint Makhad ist, von ihm wird Bint Makhad angenommen und er wird ihr zwanzig Dirham oder zwei Schafe geben. Und wer auch immer Bint Makhad in seiner Spende hat, aber Bint Labun nicht hat, von ihm wird es angenommen und der Geber der Spende wird ihm zwanzig Dirham oder zwei Schafe geben. Wenn nicht, hat er ein Mädchen in den Wehen und er hat einen Sohn Labun, also wird es von ihm angenommen und er hat nichts bei sich. Was die Zakat für die Herden in ihren Herden betrifft, so gibt es, wenn sie vierzig sind, ein bis zwanzig und einhundert Schafe, und wenn sie mehr als zwanzig sind, einhundert bis zweihundert Schafe. Darin sind zwei Schafe. Wenn es zweihundert übersteigt, bis zu dreihundert, einschließlich drei Schafen. Wenn es mehr als dreihundert sind, kommt auf hundert ein Schaf. Wenn die Schafe eines Menschen weniger als einundvierzig Schafe sind, dann gibt es keine Zakat dafür, es sei denn, der Herr will es. Geben Sie keine alte Frau, keine einäugige Frau oder eine Ziege als Almosen, es sei denn, der Geber will. Er verbindet nicht das Getrennte, und er unterscheidet nicht zwischen einer Kombination aus Angst vor Almosen und einer Mischung aus beidem, sie kommen gleichermaßen zusammen. Und in Raqqa ist es ein Viertelzehntel. Wenn es nur einhundertneunzig ist, dann ist nichts darin, es sei denn, sein Herr will es. Überliefert von Al-Bukhari
Erzählt von
Anas ibn Malik (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 6/1796
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 6: Kapitel 6
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