Sunan Ad-Darimi — Hadith #54107
Hadith #54107
أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يُوسُفَ ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ ، عَنْ نَافِعٍ ، عَنْ ابْنِ عُمَرَ ، قَالَ : قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ :" مَنْ فَاتَتْهُ صَلَاةُ الْعَصْرِ، فَكَأَنَّمَا وُتِرَ أَهْلَهُ وَوَلَدَهُ ".
قَالَ أَبُو مُحَمَّد : أَوْ مَالَهُ
Muhammad bin Yusuf erzählte uns, Sufyan sagte uns, mit der Autorität von Ubayd Allah, mit der Autorität von Nafi‘, mit der Autorität von Ibn Umar, er sagte: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Wer das Nachmittagsgebet verpasst, für den ist es, als ob er sich um seine Familie und seine Kinder gekümmert hätte.“
Abu Muhammad sagte: Oder sein Geld
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 2/1206
Kategorie
Kapitel 2: Kapitel 2