Sunan Ad-Darimi — Hadith #54577
Hadith #54577
أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ يُوسُفَ ، عَنْ سُفْيَانَ ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ ، عَنْ مُوسَى بْنِ أَبِي عُثْمَانَ ، عَنْ أَبِيهِ ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ، عَنْ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، قَالَ :" لَا تَصُومُ الْمَرْأَةُ يَوْمًا وَزَوْجُهَا شَاهِدٌ، إِلَّا بِإِذْنِهِ ".
قَالَ : فِي النُّذُورِ تَفِي بِهَا
Muhammad ibn Yusuf informierte uns auf die Autorität von Sufyan, auf die Autorität von Abu al-Zinad, auf die Autorität von Musa ibn Abi Uthman, auf die Autorität seines Vaters, auf die Autorität von Abu Hurairah, auf die Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren. Möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken. Er sagte: „Eine Frau sollte eines Tages nicht fasten, während ihr Mann Zeuge ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis.“
Er sagte: Was Gelübde betrifft, so erfülle man sie
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 4/1676
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4