Sunan Ad-Darimi — Hadith #55933

Hadith #55933
حَدَّثَنَا يَعْلَى ، حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيل ، عَنْ عَامِرٍ ، عَنْ مَسْرُوقٍ : فِي رَجُلٍ مَاتَ وَلَمْ يَكُنْ لَهُ مَوْلَى عَتَاقَةٍ، قَالَ :" مَالُهُ حَيْثُ أَوْصَى بِهِ، فَإِنْ لَمْ يَكُنْ أَوْصَى، فَهُوَ فِي بَيْتِ الْمَالِ "
Ya’la erzählte es uns, Ismail erzählte uns, auf die Autorität von Amir, auf die Autorität von Masruq: Über einen Mann, der starb und keinen Freigelassenen hatte, sagte er: „Sein Vermögen wird er hinterlassen, und wenn er es nicht vermacht hat, dann ist es in der Schatzkammer.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 21/3032
Kategorie
Kapitel 21: Kapitel 21
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Themen: #Mother #Death

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