Sunan Ad-Darimi — Hadith #56002

Hadith #56002
حَدَّثَنَا أَبُو نُعَيْمٍ ، حَدَّثَنَا الْمَسْعُودِيُّ ، عَنْ أَبِي عَوْنٍ ، عَنْ الْقَاسِمِ : " أَنَّ رَجُلًا اسْتَأْذَنَ وَرَثَتَهُ أَنْ يُوصِيَ بِأَكْثَرَ مِنَ الثُّلُثِ، فَأَذِنُوا لَهُ، ثُمَّ رَجَعُوا فِيهِ بَعْدَ مَا مَاتَ، فَسُئِلَ عَبْدُ اللَّهِ عَنْ ذَلِكَ، فَقَالَ :هَذَا التَّكَرُّهُ لَا يَجُوزُ "
Abu Nu`aym erzählte uns, Al-Masoudi sagte uns im Auftrag von Abu Aoun, im Auftrag von Al-Qasim: „Ein Mann bat seine Erben um Erlaubnis, mehr als ein Drittel zu hinterlassen. Also gaben sie ihm die Erlaubnis, dann kehrten sie zu ihm zurück, nachdem er gestorben war, und Abdullah wurde danach gefragt, und er sagte: Dieses rücksichtslose Verhalten ist nicht zulässig.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 22/3101
Kategorie
Kapitel 22: Kapitel 22
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Themen: #Mother #Death

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