Sunan Ad-Darimi — Hadith #56044
Hadith #56044
أَخْبَرَنَا مَرْوَانُ بْنُ مُحَمَّدٍ ، حَدَّثَنَا سَعِيدٌ ، عَنْ مَكْحُولٍ ، قَالَ :" إِذَا تَصَدَّقَ الرَّجُلُ عَلَى بَعْضِ وَرَثَتِهِ وَهُوَ صَحِيحٌ بِأَكْثَرَ مِنْ النِّصْفِ، رُدَّ إِلَى الثُّلُثِ، وَإِذَا أَعْطَى النِّصْفَ، جَازَ لَهُ ذَلِكَ ".
قَالَ سَعِيدٌ : وَكَانَ قُضَاةُ أَهْلِ دِمَشْقَ يَقْضُونَ بِذَلِكَ
Marwan bin Muhammad erzählte es uns, Sa`id erzählte uns, auf die Autorität von Makhoul, der sagte: „Wenn ein Mann einem seiner Erben Almosen gibt, während er gesund ist, wird mehr als die Hälfte an den Dritten zurückgegeben, und wenn er die Hälfte gibt, ist es ihm erlaubt, dies zu tun.“
Saeed sagte: „Die Richter des Volkes von Damaskus haben darüber entschieden.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 22/3143
Kategorie
Kapitel 22: Kapitel 22