Sunan Ad-Darimi — Hadith #56046
Hadith #56046
حَدَّثَنَا إِبْرَاهِيمُ بْنُ مُوسَى ، عَنْ مُعَاذٍ ، عَنْ أَشْعَثَ ، عَنْ الْحَسَنِ : " فِي رَجُلٍ مَاتَ وَتَرَكَ قِيمَةَ أَلْفَيْ دِرْهَمٍ، وَعَلَيْهِ مِثْلُهَا أَوْ أَكْثَرُ، قَالَ :يُكَفَّنُ مِنْهَا، وَلَا يُعْطَى دَيْنُهُ "
Ibrahim bin Musa erzählte uns mit der Autorität von Muadh, mit der Autorität von Ash’ath, mit der Autorität von Al-Hasan: „Über einen Mann, der starb und den Wert von zweitausend Dirham hinterließ und etwas in der Art oder mehr schuldete, sagte er: Er wird davon verschleiert, aber seine Schulden werden nicht beglichen.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 22/3145
Kategorie
Kapitel 22: Kapitel 22