Sunan Ad-Darimi — Hadith #56107

Hadith #56107
أَخْبَرَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ سَعِيدٍ ، حَدَّثَنَا أَبُو أُسَامَةَ ، عَنْ هِشَامٍ ، عَنْ أَبِيهِ : " أَنَّ الزُّبَيْرَ جَعَلَ دُورَهُ صَدَقَةً عَلَى بَنِيهِ، لَا تُبَاعُ وَلَا تُوَرَّثُ، وَأَنَّ لِلْمَرْدُودَةِ مِنْ بَنَاتِهِ أَنْ تَسْكُنَ غَيْرَ مُضِرَّةٍ وَلَا مُضَارٍّ بِهَا، فَإِنْ هِيَ اسْتَغْنَتْ بِزَوْجٍ، فَلَا حَقَّ لَهَا "
Abdullah bin Saeed erzählte uns, Abu Usama sagte uns im Auftrag Hishams, im Auftrag seines Vaters: „Al-Zubayr hat seinen Besitz zu einer Wohltätigkeitsorganisation für seine Söhne gemacht, die nicht verkauft werden kann.“ Es soll nicht vererbt werden, und die zurückgegebene seiner Töchter kann ohne Schaden oder Schaden für sie leben. Wenn sie mit einem Ehemann unabhängig ist, hat sie kein Recht darauf.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 22/3206
Kategorie
Kapitel 22: Kapitel 22
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