Sunan Ad-Darimi — Hadith #56301
Hadith #56301
حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ هَارُونَ ، حَدَّثَنَا مُحَمَّدٌ هُوَ ابْنُ عَمْرٍو ، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ، قَالَ : قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ :" مَا أَذِنَ اللَّهُ لِشَيْءٍ، كَأَذَنِهِ لِنَبِيٍّ يَتَغَنَّى بِالْقُرْآنِ يَجْهَرُ بِهِ "
Yazid bin Harun erzählte uns, Muhammad, der Ibn Amr ist, erzählte uns im Auftrag von Abu Salamah, im Auftrag von Abu Hurairah, er sagte: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Gott hat zu nichts so eine Erlaubnis gegeben wie Seine Erlaubnis zu einem Propheten, der den Koran singt und ihn laut rezitiert.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 23/3400
Kategorie
Kapitel 23: Kapitel 23