Mischkat Al-Masabih — Hadith #37717

Hadith #37717
عَن عَائِشَة قَالَتْ: كُنْتُ أَنَامُ بَيْنَ يَدَيْ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَرِجْلَايَ فِي قِبْلَتِهِ فَإِذَا سَجَدَ غَمَزَنِي فَقَبَضْتُ رِجْلِيَ وَإِذَا قَامَ بَسَطْتُهُمَا قَالَتْ: وَالْبُيُوتُ يَوْمَئِذٍ لَيْسَ فِيهَا مَصَابِيحُ
Er berichtete, dass der Gesandte Gottes sagte: „Wenn jemand die Waschung gut durchführt, dann zum Freitagsgebet kommt, zuhört und schweigt, werden ihm seine Sünden zwischen dieser Zeit und dem nächsten Freitag vergeben, mit drei zusätzlichen Tagen; aber wer Kieselsteine berührt, hat eine Unterbrechung (lagha) verursacht.“* * Damit sind kleine Steine gemeint, die man beim Salatessen entfernt. Während Bukhari, al-'amal fis salat, 8, eine Tradition anführt, die das einmalige Glätten des Bodens erlaubt, behandelt diese Tradition die Angelegenheit als ungeeignet. In Bezug auf diese Tradition sagt Lisan al-'Arab, 22:118, dass lagha „er hat gesprochen“ oder „vom Richtigen abgewichen“ oder „war frustriert“ bedeutet, und fügt hinzu, dass das erste die grundlegende Bedeutung sei. Die Idee ist offensichtlich, dass derjenige, der während des Gebets durch das Entfernen kleiner Steine ​​ein Geräusch erzeugt, jemanden am Hören gehindert hat. Vgl. Koran, 41:26. Muslim hat es übermittelt.
Erzählt von
Abu Sa'eed Al Khudri (RA)
Quelle
Mischkat Al-Masabih # 4/786
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4: Gebet
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