Bulugh Al-Maram — Hadith #52367
Hadith #52367
وَعَنْهُ قَالَ: خَطَبَنَا رَسُولُ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -فَقَالَ: { " إِنَّ اَللَّهَ كَتَبَ عَلَيْكُمُ اَلْحَجَّ " فَقَامَ اَلْأَقْرَعُ بْنُ حَابِسٍ فَقَالَ: أَفِي كَلِّ عَامٍ يَا رَسُولَ اَللَّهِ? قَالَ: " لَوْ قُلْتُهَا لَوَجَبَتْ, اَلْحَجُّ مَرَّةٌ, فَمَا زَادَ فَهُوَ تَطَوُّعٌ " } رَوَاهُ اَلْخَمْسَةُ, غَيْرَ اَلتِّرْمِذِيِّ 1 .1 - صحيح. رواه أبو داود (1721 )، والنسائي ( 5 / 111 )، وابن ماجه ( 2886 )، وأحمد ( 3303 ) و ( 3510 ) والحديث ساقه الحافظ بمعناه. وزاد أحمد فر رواية: " ولو وجبت لم تسمعوا، ولم تطيعوا ". وهي عند النسائي بلفظ: " ثم إذا لا تسمعوني ولا تطيعون ".
Er berichtete eigenmächtig: Der Gesandte Gottes, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sprach zu uns und sagte: „Gott hat euch die Pilgerfahrt (Hajj) vorgeschrieben.“ Daraufhin stand Al-Aqra' bin Habis auf und fragte: „Ist sie jährlich, o Gesandter Gottes?“ Er antwortete: „Hätte ich es gesagt, wäre sie verpflichtend geworden. Die Pilgerfahrt ist einmalig, alles darüber hinaus ist freiwillig.“ Überliefert von den fünf Hadith-Sammlern, außer at-Tirmidhi. 1.1 – Authentisch. Überliefert von Abu Dawud (1721), an-Nasa'i (5/111), Ibn Majah (2886) und Ahmad (3303 und 3510). Al-Hafiz zitierte den Hadith mit seiner Bedeutung. Ahmad fügte in einer anderen Überlieferung hinzu: „Und wenn sie verpflichtend wäre, würdet ihr weder zuhören noch gehorchen.“ Es findet sich bei al-Nasa’i mit dem Wortlaut: „Dann würdet ihr mir weder zuhören noch mir gehorchen.“
Erzählt von
Ibn Abbas berichtete, dass der Gesandte Allahs einmal zu uns sprach
Quelle
Bulugh Al-Maram # 6/720
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 6: Kapitel 6