Bulugh Al-Maram — Hadith #52414

Hadith #52414
وَعَنْ عَائِشَةَ رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ: قَالَ رَسُولُ اَللَّهِ ‏- صلى الله عليه وسلم ‏-{ إِذَا رَمَيْتُمْ وَحَلَقْتُمْ فَقَدَ حَلَّ لَكُمْ اَلطِّيبُ وَكُلُّ شَيْءٍ إِلَّا اَلنِّسَاءَ } رَوَاهُ أَحْمَدُ, وَأَبُو دَاوُدَ, وَفِي إِسْنَادِهِ ضَعْفٌ 1‏ .‏‏1 ‏- منكر بهذا اللفظ.‏ وهذا لفظ أحمد ( 6 / 143 )‏ وزاد: " والثياب ".‏ ورواه من نفس الطريق الدارقطني ( 2 / 276 )‏، والبيهقي في " السنن الكبرى " ( 5 / 136 )‏، وعندهما زيادة: " وذبحتم ".‏ قلت: وآفة الحديث الحجاج بن أرطاة، فهو كثير الخطأ مدلس، ولذلك قال البيهقي: " وهذا من تخليطات الحجاج بن أرطأة ".‏ قلت: ورواه أبو داود ( 1978 )‏ ‏-وفي سنده الحجاج أيضا‏- بلفظ: " إذا رمى أحدكم جمرة العقبة فقد حل له كل شيء إلا النساء ".‏ وهو بهذا اللفظ صحيح، إذ له شاهد عن عائشة بسند صحيح عن أحمد ( 6 / 244 )‏، ولفظه: " طيبت رسول الله صلى الله عليه وسلم بيدي بذريرة لحجة الوداع للحل والإحرام: حين أحرم، وحين رمى جمرة العقبة يوم النحر قبل أن يطوف بالبيت ".‏ وله شاهد آخر عند أحمد ( 2090 )‏، وغيره من حديث ابن عباس ‏-ولفظه كلفظ أبي داود‏- ورجاله ثقات إلا أن فيه انقطاعا، واختلف في رفعه ووقفه.‏ وخلاصة الأمر أن الحديث صحيح بدون ذكر الحلق والذبح، وبهذا يكون الحل من كل شيء إلا النساء بعد رمي جمرة العقبة فقط عملا بهذا الدليل الصحيح، وهو أيضا قول جماعة من السلف كعائشة وابن الزبير، وعلقمة وغيرهم.‏ " تنبيه ": وأما ما يفتي به بعض الناس، ويملئون به آذان الناس أيام الحج من أن التحلل لا يكون إلا بعد فعل اثنين من ثلاثة ‏-رمي جمرة العقبة، والحلق أو التقصير، وطواف الإفاضة‏- فيلزمهم أن يتركوا مذهبهم إلى الدليل الصحيح.‏ فإن قالوا: إنما نتبع الدليل، ويريدون بذلك حديث الباب بزيادته المنكرة.‏ قلنا: ولم أخرجتم الذبح، وقد جاء في الحديث؟! خاصة وقد قال به الإمام أحمد رحمه الله كما في " مسائل صالح ".‏ ( 3 / 103 / 1431 )‏ إذ قال: " قلت: المحرم إذا رمى وحلق وذبح قبل أن يطوف البيت أله أن يصيد في غير المحرم؟ قال: نعم.‏ أليس قال النبي صلى الله عليه وسلم: " إذا حلقتم وذبحتم فقد حل لكم كل شيء " فهل هم قائلون بذلك؟ لا أظن.‏
Aischa (möge Gott mit ihr zufrieden sein) berichtete: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn ihr die Säulen mit Steinen beworfen und eure Köpfe rasiert habt, dann ist euch Parfüm und alles andere erlaubt, außer Frauen.“ Überliefert von Ahmad und Abu Dawud, jedoch mit schwacher Überlieferungskette. 1.1 – Diese Fassung wird abgelehnt. Dies ist die Formulierung von Ahmad (6/143), der hinzufügte: „und Kleidung“. Auch Ad-Daraqutni (2/276) und Al-Bayhaqi in „As-Sunan Al-Kubra“ (5/136) überlieferten diese Fassung mit derselben Überlieferungskette und fügten hinzu: „und ihr habt geschlachtet.“ Ich sagte: Der Fehler in diesem Hadith liegt bei Hajjaj ibn Artat, da er viele Fehler machte und ein Mudallis (jemand, der Tadlis, eine Form der Täuschung bei der Hadith-Überlieferung, praktiziert) war. Al-Bayhaqi sagte daher: „Dies ist eine der Erfindungen von Hajjaj ibn Artat.“ Ich erwiderte: Abu Dawud (1978) überlieferte dies ebenfalls – und Hajjaj ist auch in der Überlieferungskette enthalten – mit folgendem Wortlaut: „Wenn einer von euch die Kieselsteine in Jamrat al-Aqaba wirft, ist ihm alles erlaubt, außer Frauen.“ Dieser Wortlaut ist authentisch, da er eine unterstützende Überlieferung von Aisha mit einer einwandfreien Überlieferungskette von Ahmad (6/244) hat, die lautet: „Ich parfümierte den Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) mit meinen eigenen Händen mit einem duftenden Öl für die Abschiedspilgerfahrt, für das Verlassen und das Betreten des Ihram: als er den Ihram betrat und als er am Opfertag vor der Umrundung der Kaaba die Kieselsteine in Jamrat al-Aqaba warf.“ Es gibt auch eine weitere unterstützende Überlieferung bei Ahmad (2090) und anderen von Ibn Abbas – deren Wortlaut mit dem von Abu Dawud übereinstimmt – und deren Überlieferer gelten als vertrauenswürdig. Allerdings weist die Überlieferungskette eine Lücke auf, und es besteht Uneinigkeit darüber, ob es sich um einen Hadith handelt, der auf den Propheten (marfu') zurückgeht, oder um eine Aussage eines Gefährten (mawquf). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hadith auch ohne die Erwähnung der Kopfrasur und des Opfers authentisch ist, wodurch alles außer Frauen erlaubt wird. Nach dem Steinewerfen auf Jamrat al-Aqaba sollte man sich auf diese stichhaltigen Beweise stützen, die auch die Ansicht einer Gruppe früher Muslime wie Aischa, Ibn al-Zubayr, Alqama und anderer teilen. Anmerkung: Was die Fatwas betrifft, die manche während des Hajj verbreiten und in denen behauptet wird, der Ihram-Zustand könne erst nach der Vollendung von zwei der drei Riten – dem Steinewerfen in Jamrat al-Aqaba, dem Rasieren oder Kürzen der Haare und dem Tawaf al-Ifadah – aufgehoben werden, so müssen sie ihre Meinung aufgeben und sich an die stichhaltigen Beweise halten. Wenn sie sagen: „Wir folgen nur den Beweisen“, und damit den betreffenden Hadith mit seiner anstößigen Ergänzung meinen, fragen wir: Warum habt ihr das Opfer ausgelassen, das im Hadith erwähnt wird? Insbesondere da Imam Ahmad (möge Gott ihm gnädig sein) dies, wie in „Masail Salih“ (3/103/1431) erwähnt, gesagt hat: „Ich fragte: Wenn ein Pilger im Ihram Steine wirft, sich den Kopf rasiert und sein Opfertier schlachtet, bevor er den Tawaf um die Kaaba vollzieht, darf er dann außerhalb des Ihram jagen? Er sagte: Ja. Hat der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) nicht gesagt: ‚Wenn ihr euch den Kopf rasiert und euer Opfertier schlachtet, ist euch alles erlaubt‘? Sagen sie das? Ich glaube nicht.“
Erzählt von
Aisha (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 6/768
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 6: Kapitel 6
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Themen: #Mercy #Mother #Hajj

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