Bulugh Al-Maram — Hadith #52826

Hadith #52826
وَعَنْ قَبِيصَةَ بْنِ مُخَارِقٍ اَلْهِلَالِيِّ ‏- رضى الله عنه ‏- قَالَ: قَالَ رَسُولُ اَللَّهِ ‏- صلى الله عليه وسلم ‏-{ إِنَّ اَلْمَسْأَلَةَ لَا تَحِلُّ إِلَّا لِأَحَدِ ثَلَاثَةٍ: رَجُلٌ تَحَمَّلَ حَمَالَةً, فَحَلَّتْ لَهُ اَلْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَهَا, ثُمَّ يُمْسِكَ، وَرَجُلٌ أَصَابَتْهُ جَائِحَةٌ, اِجْتَاحَتْ مَالَهُ, فَحَلَّتْ لَهُ اَلْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ, وَرَجُلٌ أَصَابَتْهُ فَاقَةٌ حَتَّى يَقُومَ ثَلَاثَةٌ مِنْ ذَوِي الْحِجَى مِنْ قَومِهِ: لَقَدْ أَصَابَتْ فُلَانًا فَاقَةٌ; فَحَلَّتْ لَهُ اَلْمَسْأَلَةُ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ, فَمَا سِوَاهُنَّ مِنَ اَلْمَسْأَلَةِ يَا قَبِيصَةُ سُحْتٌ يَأْكُلُهَا [ صَاحِبُهَا ] 1‏ سُحْتًا } رَوَاهُ مُسْلِمٌ, وَأَبُو دَاوُدَ, وَابْنُ خُزَيْمَةَ, وَابْنُ حِبَّانَ 2‏ .‏‏1 ‏- سقطت من الأصلين، واستدركتها من مصادر التخريج.‏‏2 ‏- صحيح.‏ رواه مسلم ( 1044 )‏، وأبو داود ( 1640 )‏، وابن خزيمة ( 2361 )‏، وابن حبان ( 5 / 168 )‏، من طريق كنانة بن نعيم العدوي، عن قبيصة بن مخارق الهلالي، قال: تحملت حمالة، فأتيت النبي صلى الله عليه وسلم أسأله فيها.‏ فقال: "أقم حتى تأتينا الصدقة.‏ فنأمر لك بها " قال: ثم قال: " يا قبيصة! إن المسألة … فذكره.‏ وتحمل حمالة: أي: المال الذي يتحمله الإنسان عن غيره.‏
Auf Veranlassung von Qabisa bin Mukhariq al-Hilali – möge Gott mit ihm zufrieden sein – sagte er: „Der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren – sagte: „Die Angelegenheit ist nicht zulässig, außer für einen von drei Menschen: Ein Mann trug eine Last, und die Angelegenheit wurde für ihn gelöst, bis er sie heimsuchte, dann behielt er sie. Und ein Mann wurde von einer Pest heimgesucht, die seinen Reichtum vernichtete, also wurde sie gelöst.“ Er kann gefragt werden, bis er einem Volk widerfährt, das über die Mittel zum Lebensunterhalt verfügt, und ein Mann wird von Armut geplagt, bis drei seiner Leute aufstehen: Es ist dem und dem widerfahren. Armut; So wurde die Angelegenheit für ihn gelöst, so dass er seinen Lebensunterhalt bestreiten konnte, aber es gibt keine andere Angelegenheit außer ihnen, oh Qabisa, einer unrechtmäßig erworbenen Person, die davon essen kann. [sein Besitzer] 1 Suhatha} Überliefert von Muslim, Abu Dawud, Ibn Khuzaymah und Ibn Hibban 2. 1 – Es wurde in den beiden Originalen weggelassen und ich habe es anhand der Bewertungsquellen korrigiert. 2 - Sahih. Überliefert von Muslim (1044) und Abu Dawud (1640). ), Ibn Khuzaymah (2361) und Ibn Hibban (5/168), auf die Autorität von Kinana ibn Naim al-Adawi, auf die Autorität von Qubaysah ibn Mukhariq al-Hilali, der sagte: „Ich trug eine Last, also kam ich zum Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, um ihn danach zu fragen.“ Er sagte: „Bleiben Sie bis Die Nächstenliebe kommt zu uns, also bestellen wir sie für Sie.“ Er sagte: Dann sagte er: „O Qubaysah! Das Problem ist... also erwähnen Sie es. Es trägt eine Last in sich: das Geld, das eine Person im Namen anderer trägt
Erzählt von
Qabisah bin Mukhariq al-Hilali (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 4/645
Kategorie
Kapitel 4: Kapitel 4
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Themen: #Charity #Mother

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