Bulugh Al-Maram — Hadith #52980
Hadith #52980
وَعَنْ جَابِرٍ - رضى الله عنه - قَالَ: { تُوُفِّيَ رَجُلٌ مِنَّا, فَغَسَّلْنَاهُ, وَحَنَّطْنَاهُ, وَكَفَّنَّاهُ, ثُمَّ أَتَيْنَا بِهِ رَسُولَ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -فَقُلْنَا: تُصَلِّي عَلَيْهِ? فَخَطَا خُطًى, ثُمَّ قَالَ: " أَعَلَيْهِ دَيْنٌ? " قُلْنَا: دِينَارَانِ، فَانْصَرَفَ, فَتَحَمَّلَهُمَا أَبُو قَتَادَةَ، فَأَتَيْنَاهُ, فَقَالَ أَبُو قَتَادَةَ: اَلدِّينَارَانِ عَلَيَّ، فَقَالَ رَسُولُ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -" أُحِقَّ اَلْغَرِيمُ وَبَرِئَ مِنْهُمَا اَلْمَيِّتُ? " قَالَ: نَعَمْ, فَصَلَّى عَلَيْهِ } رَوَاهُ أَحْمَدُ, وَأَبُو دَاوُدَ, وَالنَّسَائِيُّ, وَصَحَّحَهُ اِبْنُ حِبَّانَ, وَالْحَاكِمُ 1 .1 - صحيح. رواه أحمد ( 3 / 330 )، وأبو داود ( 3343 )، والنسائي ( 4 / 65 - 66 )، وابن حبان ( 3064 )، واللفظ لأحمد وسنده حسن، وأما الباقون فلهم لفظ آخر وسندهم على شرط الشيخين، وتفصيل ذلك " بالأصل ".
Auf die Autorität von Jabir hin – möge Gott mit ihm zufrieden sein – sagte er: {Ein Mann von uns starb, also wuschen wir ihn, balsamierten ihn ein und hüllten ihn in ein Leichentuch, dann brachten wir ihn zum Gesandten Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken.“ -Also sagten wir: Wirst du für ihn beten? Also machte er ein paar Schritte und sagte dann: „Hat er Schulden?“ Wir sagten: Zwei Dinar, also ging er, also trug Abu Qatada sie, also kamen wir zu ihm. Abu Qatada sagte: „Die zwei Dinar gehören mir, also sagte der Gesandte Gottes – möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken –: „Hat der Schuldner Anspruch auf die Schulden und ist der Verstorbene davon befreit?“ Er sagte: Ja, also betete er. über ihn} Überliefert von Ahmad, Abu Dawud und Al-Nasa’i und bestätigt von Ibn Hibban und Al-Hakim 1.1 – Sahih. Überliefert von Ahmad (3/330) und Abu Dawud (3343), Al-Nasa’i (4/65). - 66) und Ibn Hibban (3064), und der Wortlaut stammt von Ahmad und seine Überlieferungskette ist gut. Im Übrigen haben sie einen anderen Wortlaut und ihre Überlieferungskette richtet sich nach den Bedingungen der beiden Scheichs, und die Einzelheiten dazu sind „im Original“.
Erzählt von
Jabir (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/877
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7