Sunan Ad-Darimi — Hadith #54779
Hadith #54779
أَخْبَرَنَا مُسْلِمُ بْنُ إِبْرَاهِيمَ ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ ، حَدَّثَنَا ابْنُ طَاوُسٍ ، عَنْ أَبِيهِ ، عَنْ ابْنِ عَبَّاسٍ ، قَالَ :" رُخِّصَ لِلْحَائِضِ أَنْ تَنْفِرَ إِذَا أَفَاضَتْ ".
قَالَ : وَسَمِعْتُ ابْنَ عُمَرَ عَامَ أَوَّلَ : أَنَّهَا لَا تَنْفِرُ، ثُمَّ سَمِعْتُهُ، يَقُولُ : تَنْفِرُ، إِنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رَخَّصَ لَهُنَّ
Muslim bin Ibrahim erzählte uns, Wahib erzählte uns, Ibn Tawus sagte uns, im Auftrag seines Vaters, im Auftrag von Ibn Abbas, er sagte: „Der menstruierenden Frau wurde es erlaubt. Sie wird zurückgewiesen, wenn sie überläuft.“ Er sagte: „Ich hörte Ibn Umar im ersten Jahr: Sie sollte nicht gehen, dann hörte ich ihn sagen: Sie sollte gehen, für den Propheten, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm.“ Er erteilte ihnen die Erlaubnis
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 5/1878
Kategorie
Kapitel 5: Kapitel 5