Sunan Ad-Darimi — Hadith #55013

Hadith #55013
أَخْبَرَنَا يَزِيدُ بْنُ هَارُونَ ، حَدَّثَنَا دَاوُدُ يَعْنِي ابْنَ أَبِي هِنْدٍ ، حَدَّثَنَا عَامِرٌ ، حَدَّثَنَا أَبُو هُرَيْرَةَ : " أَنّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَنَهَى أَنْ تُنْكَحَ الْمَرْأَةُ عَلَى عَمَّتِهَا، وَالْعَمَّةُ عَلَى ابْنَةِ أَخِيهَا، أَوْ الْمَرْأَةُ عَلَى خَالَتِهَا، أَوْ الْخَالَةُ عَلَى بِنْتِ أُخْتِهَا، وَلَا تُنْكَحُ الصُّغْرَى عَلَى الْكُبْرَى، وَلَا الْكُبْرَى عَلَى الصُّغْرَى "
Yazid bin Harun sagte es uns, Dawud sagte es uns, gemeint war Ibn Abi Hind, Amer sagte uns, Abu Hurairah sagte uns: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, Er und Er machte es einer Frau erlaubt, mit ihrer Tante väterlicherseits und einer Tante väterlicherseits mit der Tochter ihres Bruders oder einer Frau mit ihrer Tante väterlicherseits väterlicherseits oder einer Tante mütterlicherseits mit der Tochter ihres Bruders verheiratet zu sein. Die Tochter ihrer Schwester und die Jüngere dürfen nicht mit der Ältesten verheiratet sein, noch darf die Älteste mit der Jüngeren verheiratet sein.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 11/2112
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
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