Sunan Ad-Darimi — Hadith #55042

Hadith #55042
أَخْبَرَنَا يَعْلَى ، حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ إِسْحَاق ، عَنْ أَيُّوبَ ، عَنْ أَبِي قِلَابَةَ ، عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ ، قَالَ : قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ :" لِلْبِكْرِ سَبْعٌ، وَلِلثَّيِّبِ ثَلَاثٌ "
Ya’la erzählte es uns, Muhammad bin Ishaq sagte uns, mit der Autorität von Ayyub, mit der Autorität von Abu Qalaba, mit der Autorität von Anas bin Malik, er sagte: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: Er, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: „Für eine Jungfrau sieben und für eine verheiratete Frau drei.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 11/2141
Kategorie
Kapitel 11: Kapitel 11
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother #Marriage

Verwandte Hadithe