Sunan Ad-Darimi — Hadith #55447

Hadith #55447
أَخْبَرَنَا يَعْلَى ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْمَلِكِ ، عَنْ عَطَاءٍ ، عَنْ جَابِرٍ ، عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فِي الشُّفْعَةِ إِذَا كَانَ طَرِيقُهُمَا وَاحِدًا؟. قَالَ :" يُنْظَرُ بِهَا، وَإِنْ كَانَ صَاحِبُهَا غَائِبًا "
Ya’la sagte uns, Abdul-Malik sagte uns, auf der Autorität von Ata’, auf der Autorität von Jabir, auf der Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, was die Vorwegnahme betrifft, wenn ihr Weg eins ist? Er sagte: „Es kann besichtigt werden, auch wenn der Besitzer abwesend ist.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 18/2546
Kategorie
Kapitel 18: Kapitel 18
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Charity #Mother

Verwandte Hadithe