Sunan Ad-Darimi — Hadith #55448
Hadith #55448
أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ الْعَلَاءِ ، حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ إِدْرِيسَ ، عَنْ ابْنِ جُرَيْجٍ ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ ، عَنْ جَابِرٍ ، قَالَ :" قَضَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بِالشُّفْعَةِ فِي كُلِّ شِرْكٍ لَمْ يُقْسَمْ : رَبْعَةٍ أَوْ حَائِطٍ لَا يَحِلُّ لَهُ أَنْ يَبِيعَ حَتَّى يُؤْذِنَ شَرِيكَهُ، فَإِنْ شَاءَ، أَخَذَ، وَإِنْ شَاءَ، تَرَكَ، فَإِنْ بَاعَ وَلَمْ يُؤْذِنْهُ، فَهُوَ أَحَقُّ بِهِ ".
قِيلَ لِأَبِي مُحَمَّدٍ : تَقُولُ بِهَذَا؟.
قَالَ : نَعَمْ
Muhammad bin Al-Ala‘ erzählte es uns, Abdullah bin Idris erzählte uns, auf die Autorität von Ibn Jurayj, auf die Autorität von Abu Al-Zubayr, auf die Autorität von Jabir, der sagte: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, gewährt Vorkaufsrecht in jedem Polytheismus, der nicht geteilt wurde: ein Viertel oder eine Mauer. Es ist ihm nicht gestattet, zu verkaufen, bis sein Partner die Erlaubnis gibt.“ Wenn er möchte, kann er es nehmen, und wenn er möchte, kann er es verlassen. Aber wenn er verkauft und keine Erlaubnis erteilt, hat er mehr Recht darauf. Zu Abu Muhammad wurde gesagt: Sagst du das? Er sagte: Ja.
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 18/2547
Kategorie
Kapitel 18: Kapitel 18