Sunan Ad-Darimi — Hadith #55947
Hadith #55947
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ ، حَدَّثَنَا أَبُو شِهَابٍ ، عَنْ الشَّيْبَانِيِّ ، عَنْ الشَّعْبِيِّ : فِي الْعَبْدِ يَتَزَوَّجُ الْمَرْأَةَ، ثُمَّ يُطَلِّقُهَا وَلَهُ مِنْهَا وَلَدٌ؟ قَالَ :" إِنْ كَانَتْ حُرَّةً، فَالنَّفَقَةُ عَلَى أُمِّهِ، وَإِنْ كَانَ عَبْدًا، يَعْنِي : الصَّبِيَّ، فَعَلَى مُوَالِيهِ "
Ahmad bin Abdullah erzählte uns, Abu Shihab erzählte uns mit der Autorität von Al-Shaybani, mit der Autorität von Al-Sha'bi: Von einem Sklaven, der eine Frau heiratet und sich dann von ihr scheiden lässt. Und er hat einen Sohn von ihr? Er sagte: „Wenn sie frei ist, liegt der Unterhalt bei seiner Mutter, und wenn er ein Sklave, also der Junge, ist, dann bei seinem Herrn.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 21/3046
Kategorie
Kapitel 21: Kapitel 21
Themen:
#Mother