Bulugh Al-Maram — Hadith #52296
Hadith #52296
وَعَنْ أُمِّ سَلَمَةَ رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهَا قَالَتْ: { دَخَلَ رَسُولُ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -عَلَى أَبِي سَلَمَةَ - رضى الله عنه - وَقَدْ شُقَّ بَصَرُهُ 1 فَأَغْمَضَهُ, ثُمَّ قَالَ: "إِنَّ اَلرُّوحَ إِذَا قُبِضَ, اتَّبَعَهُ الْبَصَرُ" فَضَجَّ نَاسٌ مِنْ أَهْلِهِ, فَقَالَ: "لَا تَدْعُوا عَلَى أَنْفُسِكُمْ إِلَّا بِخَيْرٍ. فَإِنَّ اَلْمَلَائِكَةَ تُؤَمِّنُ عَلَى مَا تَقُولُونَ". ثُمَّ قَالَ: "اَللَّهُمَّ اغْفِرْ لِأَبِي سَلَمَةَ, وَارْفَعْ دَرَجَتَهُ فِي اَلْمَهْدِيِّينَ, وَافْسِحْ لَهُ فِي قَبْرِهِ, وَنَوِّرْ لَهُ فِيهِ, وَاخْلُفْهُ فِي عَقِبِهِ } رَوَاهُ مُسْلِمٌ 2 .1 - قال النووي (5/476-477): "بفتح الشين، ورفع بصره، وهو فاعل شق، هكذا ضبطناه وهو المشهور، وضبط بعضهم بصره بالنصب وهو صحيح أيضا، والشين مفتوحة بلا خلاف.. وهو الذي حضره الموت، وصار ينظر إلى الشيء لا يرتد إليه طرفه".2 - صحيح. رواه مسلم (920).
Umm Salama (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtete: „Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) ging zu Abu Salama (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dessen Augen geöffnet waren. Er schloss sie und sprach: ‚Wenn die Seele stirbt, folgen ihr die Augen.‘ Einige seiner Angehörigen riefen auf, woraufhin er sprach: ‚Sprecht nur Gutes für euch, denn die Engel bestätigen eure Worte mit „Amen“.‘ Dann sprach er: ‚O Allah, vergib Abu Salama, erhöhe seinen Rang unter den Rechtgeleiteten, erweitere sein Grab, erleuchte es und sei sein Nachfolger unter seinen Nachkommen.‘“ Überliefert von Muslim 2.1 – An-Nawawi sagte (5/476-477): „Mit dem Buchstaben Schin, ausgesprochen mit einem Fatha, und seinem erhobenen Blick, und er ist das Subjekt des Verbs ‚shaqqa‘ (spalten), so haben wir es aufgezeichnet, und dies ist die allgemein bekannte Version.“ Manche haben „basarahu“ (sein Blick) mit einem Fatha überliefert, und auch dies ist korrekt. Der Glanz wird ohne Widerspruch mit einem Fatha ausgesprochen… Er war im Sterben und begann, etwas anzusehen, ohne dass sein Blick wieder darauf zurückkehrte.“² – Authentisch. Überliefert von Muslim (920).
Quelle
Bulugh Al-Maram # 3/538
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 3: Kapitel 3