Bulugh Al-Maram — Hadith #52426

Hadith #52426
عَنِ اِبْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اَللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: { قَدْ أُحْصِرَ رَسُولُ اَللَّهِ ‏- صلى الله عليه وسلم ‏-فَحَلَقَ 1‏ وَجَامَعَ نِسَاءَهُ, وَنَحَرَ هَدْيَهُ, حَتَّى اِعْتَمَرَ عَامًا قَابِلًا } رَوَاهُ اَلْبُخَارِيُّ 2‏ .‏‏1 ‏- زاد البخاري: " رأسه ".‏‏2 ‏- صحيح.‏ رواه البخاري ( 1809 )‏، وقال الحافظ في " الفتح " ( 4 / 7 )‏: قرأت في: " كتاب الصحابة " لابن السكن قال: حدثني هارون بن عيسى، حدثنا محمد بن إسحاق، حدثنا يحيى بن صالح، حدثنا معاوية بن سلام، عن يحيى بن أبي كثير، قال: سألت عكرمة، فقال: قال عبد الله بن رافع مولى أم سلمة أنها سألت الحجاج بن عمرو الأنصاري عمن حبس وهو محرم، فقال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم: " من عرج أو كسر أو حبس فليجزئ مثلها وهو في حل قال: فحدثت به أبا هريرة فقال: صدق.‏ وحدثته ابن عباس، فقال: قد أحصر رسول الله صلى الله عليه وسلم فحلق، ونحر هديه، وجامع نساءه حتى اعتمر عاما قابلا .‏ نعرف بهذا السياق القدر الذي حذفه البخاري من هذا الحديث، والسبب في حذفه أن الزائد ليس على شرطه .‏ .‏ .‏ مع أن الذي حذفه ليس بعيدا من الصحة ".‏
Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein) berichtete: „Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) konnte die Hadsch nicht vollenden. Daraufhin rasierte er sich den Kopf, hatte ehelichen Beischlaf mit seinen Frauen und opferte sein Opfertier, bis er im folgenden Jahr die Umra vollzog.“ Überliefert von Al-Bukhari. 1. Al-Bukhari fügte hinzu: „seinen Kopf.“ 2. Authentisch. Überliefert von Al-Bukhari (1809). Al-Hafiz sagte in „Al-Fath“ (4/7): Ich las in „Kitab al-Sahabah“ von Ibn al-Sakan, der sagte: Harun ibn Isa erzählte es mir, Muhammad ibn Ishaq erzählte es uns, Yahya ibn Salih erzählte es uns, Muawiyah ibn Salam erzählte es uns, im Namen von Yahya ibn Abi Kathir, der sagte: Ich fragte Ikrimah, und er sagte: Abd sagte, Allah ibn Rafi‘, der freigelassene Sklave von Umm Salamah, sagte, sie habe al-Hajjaj ibn Amr al-Ansari nach jemandem gefragt, der im Ihram-Zustand an der Vollendung des Hajj gehindert war. Er sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Wer lahm ist oder einen Knochenbruch hat oder an der Vollendung des Hajj gehindert ist, soll die gleiche Handlung vollziehen, solange er sich nicht im Ihram-Zustand befindet.“ Er sagte: „Ich erzählte dies Abu Huraira, und er sagte: Er sprach die Wahrheit. Ich erzählte es Ibn Abbas, und er sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) konnte die Pilgerfahrt (Hajj) nicht vollenden. Deshalb rasierte er sich den Kopf, schlachtete sein Opfertier und hatte ehelichen Beischlaf mit seinen Frauen, bis er im folgenden Jahr die Umra vollzog. Aus diesem Kontext verstehen wir den Teil dieses Hadith, den al-Bukhari ausließ. Der Grund dafür ist, dass die zusätzlichen Informationen seinen Kriterien nicht entsprachen … obwohl das, was er ausließ, beinahe authentisch ist.“
Quelle
Bulugh Al-Maram # 6/780
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 6: Kapitel 6
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith

Verwandte Hadithe