Bulugh Al-Maram — Hadith #52905
Hadith #52905
وَعَنْ عَمْرِوِ بْنِ شُعَيْبٍ, عَنْ أَبِيهِ, عَنْ جَدِّهِ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -{ لَا يَحِلُّ سَلَفٌ وَبَيْعٌ وَلَا شَرْطَانِ فِي بَيْعٍ, وَلَا رِبْحُ مَا لَمْ يُضْمَنْ, وَلَا بَيْعُ مَا لَيْسَ عِنْدَكَ } رَوَاهُ اَلْخَمْسَةُ, وَصَحَّحَهُ اَلتِّرْمِذِيُّ, وَابْنُ خُزَيْمَةَ, وَالْحَاكِمُ 1 .1 - حسن. رواه أبو داود ( 3504 )، والنسائي ( 7 / 288 )، والترمذي ( 1234 )، وابن ماجه ( 2188 )، وأحمد ( 2 / 174 و 179 و 205 ) والحاكم ( 2 / 17 ). قوله: " سلف وبيع " قال ابن الأثير في " النهاية " ( 2 / 390 ): " هو مثل أن يقول: بعتك هذا العبد بألف على أن تسلفني ألفا في متاع، أو على أن تقرضني ألفا؛ لأنه إنما يقرضه ليحابيه في الثمن، فيدخل في حد الجهالة؛ ولأن كل قرض جر منفعة فهو ربا؛ ولأن في العقد شرطا لا يصح ". قوله: " ولا شرطان في بيع " قال ابن الأثير ( 2 / 459 ): " هو كقولك: بعتك هذا الثوب نقدا بدينار، ونسيئة بدينارين، وهو كالبيعتين في بيعة ". قوله: " ولا ربح ما لم يضمن ": قال ابن الأثير ( 2 / 182 ): " هو أن يبيعه سلعة قد اشتراها ولم يكن قبضها بربح، فلا يصح البيع، ولا يحل الربح؛ لأنها في ضمان البائع الأول، وليست من ضمان الثاني، فربحها وخسارتها للأول ". قوله: " وبيع ما ليس عندك ": قال الخطابي في " المعالم ": " يريد بيع العين دون بيع الصفة، ألا ترى أنه أجاز السلم إلى الآجال، وهو بيع ما ليس عند البائع في الحال؟، وإنما نهى عن بيع ما ليس عند البائع من قبل الغرر، وذلك مثل أن يبيع عبد الآبق، أو جمله الشارد ".
Auf die Autorität von Amr bin Shuaib, auf die Autorität seines Vaters, auf die Autorität seines Großvaters hin sagte er: „Der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Es ist nicht erlaubt, einen Vorschuss zu geben oder zu verkaufen, noch gibt es irgendeine Bedingung bei einem Verkauf, noch Gewinn von dem, was nicht garantiert ist, und verkaufen Sie nicht, was Sie nicht haben.“ Dawud (3504), Al-Nasa’i (7/288), Al-Tirmidhi (1234), Ibn Majah (2188), Ahmad (2/174, 179 und 205) und Al-Hakim (2/17). Sein Ausspruch: „Zahlung und Verkauf“ Ibn al-Atheer sagte in „Al-Nihayah“ (2/390): „Es ist, als würde man sagen: Ich habe dir diesen Diener für tausend verkauft, unter der Bedingung, dass du mir tausend für etwas leihst, oder unter der Bedingung, dass du mir tausend leihst, weil er es nur leiht, um ihn im Preis zu begünstigen, also in die Grenzen der Unwissenheit fällt, und weil jedes Darlehen, das einen Nutzen bringt, Wucher ist, und weil es eine Bedingung in der Sache gibt.“ Vertrag, er ist ungültig.“ Sein Sprichwort: „Es gibt keine zwei Bedingungen Ausverkauf“ Ibn al-Atheer (2/459) sagte: „Es ist, als würde man sagen: Ich habe dir dieses Kleidungsstück in bar für einen Dinar und in bar für zwei Dinar verkauft, und es ist wie zwei Verkäufe in einem Verkauf.“ Sein Ausspruch: „Und es gibt keinen Gewinn, wenn er nicht garantiert ist“: Ibn al-Atheer (2/182) sagte: „Es ist so, dass er ihm eine Ware verkauft, die er gekauft hat und die er nicht mit Gewinn erhalten hat, also ist der Verkauf nicht gültig und Gewinn ist nicht zulässig; Da es unter der Garantie des ersten Verkäufers und nicht unter der Garantie des zweiten Verkäufers steht, gehören Gewinn und Verlust dem ersten Verkäufer.“ Sein Ausspruch: „Und verkaufen, was man nicht hat“: Al-Khattabi sagte in „Al-Ma’alim“: „Er möchte die Immobilie verkaufen, aber nicht die Immobilie verkaufen. Sehen Sie nicht, dass er Frieden für Fristen zugelassen hat, also den Verkauf von dem, was der Verkäufer nicht sofort hat? Aber er hat den Verkauf von dem, was der Verkäufer nicht hat, auf der Grundlage von Täuschung verboten, und das ist, als würde man einem Sklaven einen Sklaven verkaufen, oder sein streunendes Kamel.“
Erzählt von
Amr Ibn Shuayb
Quelle
Bulugh Al-Maram # 7/800
Kategorie
Kapitel 7: Kapitel 7