Sunan Ad-Darimi — Hadith #54303
Hadith #54303
أَخْبَرَنَا وَهْبُ بْنُ جَرِيرٍ ، حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ عَلِيٍّ ، قَالَ : سَمِعْتُ أَبِي ، قَالَ : سَمِعْتُ عُقْبَةَ بْنَ عَامِرٍ ، قَالَ :" ثَلَاثُ سَاعَاتٍ كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَنْهَانَا أَنْ نُصَلِّيَ فِيهِنَّ، أَوْ أَنْ نَقْبُرَ فِيهِنَّ مَوْتَانَا : حِينَ تَطْلُعُ الشَّمْسُ بَازِغَةً حَتَّى تَرْتَفِعَ، وَحِينَ يَقُومُ قَائِمُ الظَّهِيرَةِ حَتَّى تَمِيلَ الشَّمْسُ، وَحِينَ تَضَيَّفُ الشَّمْسُ لِلْغُرُوبِ حَتَّى تَغْرُبَ "
Wahb bin Jarir erzählte es uns, Musa bin Ali erzählte uns, er sagte: Ich hörte meinen Vater, er sagte: Ich hörte Uqba bin Amir, er sagte: „Drei Stunden lang verbot uns der Gesandte Gottes, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken, darin zu beten oder unsere Toten darin zu begraben: wenn die Sonne aufgeht, bis die Sonne aufgeht.“ Es geht auf, und wenn der Nachmittag ansteigt, bis die Sonne untergeht, und wenn die Sonne unterzugehen beginnt, bis sie untergeht.“
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 2/1402
Kategorie
Kapitel 2: Kapitel 2