Bulugh Al-Maram — Hadith #52364
Hadith #52364
وَعَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اَللَّهِ - صلى الله عليه وسلم -{ أَيُّمَا صَبِيٍّ حَجَّ, ثُمَّ بَلَغَ اَلْحِنْثَ, فَعَلَيْهِ [ أَنْ يَحُجَّ ] حَجَّةً أُخْرَى, وَأَيُّمَا عَبْدٍ حَجَّ, ثُمَّ أُعْتِقَ, فَعَلَيْهِ [ أَنْ يَحُجَّ ] حَجَّةً أُخْرَى } رَوَاهُ اِبْنُ أَبِي شَيْبَةَ, وَالْبَيْهَقِيُّ وَرِجَالُهُ ثِقَاتٌ, إِلَّا أَنَّهُ اِخْتُلِفَ فِي رَفْعِهِ, وَالْمَحْفُوظُ أَنَّهُ مَوْقُوفٌ 1 .1 - صحيح مرفوعا -كما ذهب إلى ذلك الحافظ نفسه في " التلخيص " ( 2 / 220 ) - وموقوفا. رواه البيهقي ( 4 / 325 ) وزاد: " وأيما أعرابي حج ثم هاجر فعليه حجة أخرى ". ولم أجد الحديث في " المطبوع " من المصنف.
Er berichtete, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „Jeder Junge, der die Pilgerfahrt (Hajj) vollzieht und dann die Pubertät erreicht, muss die Pilgerfahrt erneut vollziehen. Und jeder Sklave, der die Pilgerfahrt vollzieht und dann freigelassen wird, muss die Pilgerfahrt erneut vollziehen.“ Überliefert wurde dies von Ibn Abi Shaybah und al-Bayhaqi, deren Überlieferer als vertrauenswürdig gelten. Es besteht jedoch Uneinigkeit darüber, ob diese Aussage dem Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) zugeschrieben wird. Die etablierte Ansicht ist, dass es sich um eine Aussage eines Gefährten handelt (nicht direkt dem Propheten zugeschrieben).<sup>1</sup> – Wie Al-Hafiz selbst in „Al-Talkhis“ (2/220) erklärte – und es ist eine Aussage, die einem Gefährten zugeschrieben wird. Al-Bayhaqi (4/325) überlieferte dies und fügte hinzu: „Und jeder Beduine, der die Pilgerfahrt (Hajj) vollzieht und dann auswandert, muss eine weitere Pilgerfahrt (Hajj) vollziehen.“ Ich konnte diesen Hadith in der gedruckten Ausgabe des Werkes nicht finden.
Erzählt von
Lbn 'Abbas (RA)
Quelle
Bulugh Al-Maram # 6/717
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 6: Kapitel 6
Themen:
#Hajj