Sunan Ad-Darimi — Hadith #54489

Hadith #54489
أَخْبَرَنَا الْحَكَمُ بْنُ الْمُبَارَكِ ، حَدَّثَنَا عَبَّادُ بْنُ الْعَوَّامِ ، وَإِبْرَاهِيمُ بْنُ صَدَقَةَ ، عَنْ سُفْيَانَ بْنِ حُسَيْنٍ ، عَنْ الزُّهْرِيِّ ، عَنْ سَالِمٍ ، عَنْ ابْنِ عُمَرَ ، أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ كَتَبَ الصَّدَقَةَ، فَلَمْ تُخْرَجْ إِلَى عُمَّالِهِ حَتَّى قُبِضَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، فَلَمَّا قُبِضَ أَخَذَهَا أَبُو بَكْرٍ، فَعَمِلَ بِهَا مِنْ بَعْدِهِ، فَلَمَّا قُبِضَ أَبُو بَكْرٍ، أَخَذَهَا عُمَرُ فَعَمِلَ بِهَا مِنْ بَعْدِهِمَا، وَلَقَدْ قُتِلَ عُمَرُ وَإِنَّهَا لَمَقْرُونَةٌ بِسَيْفِهِ أَوْ بِوَصِيَّتِهِ، وَكَانَ فِي" صَدَقَةِ الْإِبِلِ : فِي كُلِّ خَمْسٍ شَاةٌ إِلَى خَمْسٍ وَعِشْرِينَ، فَإِذَا بَلَغَتْ خَمْسًا وَعِشْرِينَ، فَفِيهَا بِنْتُ مَخَاضٍ إِلَى خَمْسٍ وَثَلَاثِينَ، فَإِنْ لَمْ تَكُنْ بِنْتُ مَخَاضٍ، فَابْنُ لَبُونٍ ذَكَرٌ، فَإِذَا زَادَتْ، فَفِيهَا بِنْتُ لَبُونٍ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ، فَإِذَا زَادَتْ، فَفِيهَا حِقَّةٌ إِلَى سِتِّينَ، فَإِذَا زَادَتْ، فَفِيهَا جَذَعَةٌ إِلَى خَمْسٍ وَسَبْعِينَ، فَإِذَا زَادَتْ، فَفِيهَا بِنْتَا لَبُونٍ إِلَى تِسْعِينَ، فَإِذَا زَادَتْ، فِيهَا حِقَّتَانِ إِلَى عِشْرِينَ وَمِئَةٍ، فَإِذَا زَادَتْ، فَفِيهَا فِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ، وَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ بِنْتُ لَبُونٍ ". حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عُيَيْنَةَ ، عَنْ أَبِي إِسْحَاق الْفَزَارِيِّ ، عَنْ سُفْيَانَ بْنِ حُسَيْنٍ ، عَنْ الزُّهْرِيِّ ، عَنْ سَالِمٍ ، عَنْ ابْنِ عُمَرَ ، عَنْ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، نَحْوَهُ
Al-Hakam bin Al-Mubarak erzählte uns, Abbad bin Al-Awwam und Ibrahim bin Sadaqa erzählten uns, auf die Autorität von Sufyan bin Hussein, auf die Autorität von Al-Zuhri, auf die Autorität von Salim, auf die Autorität von Ibn Umar, dass der Prophet, Gottes Gebete und Friede seien auf ihm, Almosen aufschrieb und diese seinen Arbeitern nicht gegeben wurden, bis der Gesandte Gottes verhaftet wurde. Mögen Gottes Gebete und Friede mit ihm sein. Als er starb, nahm Abu Bakr es und arbeitete damit nach ihm. Als Abu Bakr starb, nahm Omar es und arbeitete damit. Nach ihnen wurde Omar getötet, und dies war mit seinem Schwert oder seinem Willen verbunden, und zwar in der „Kamel-Wohltätigkeitsorganisation“: für je fünf Schafe fünf. Und zwanzig, und wenn es fünfundzwanzig erreicht, dann gibt es Bint Makhad bis fünfunddreißig, und wenn es nicht Bint Makhad ist, dann ist Ibn Labun ein Mann. Wenn es zunimmt, umfasst es Bint Labun bis zu fünfundvierzig. Wenn sie zunimmt, umfasst sie eine Haqqah bis zu sechzig. Wenn es zunimmt, dann umfasst es eine Jad’ah bis zu sechzig. Fünf Und siebzig, wenn sie diese übersteigt, dann hat sie zwei aufgestaute Ziegelsteine, bis zu neunzig, und wenn sie diese übersteigt, hat sie zwei Hakatahs, bis zu zwanzighundert, wenn sie also übersteigt, dann hat sie zwei Hakats, bis zu zwanzighundert. Für jede Fünfzig gibt es ein Recht, für jede Fünfzig gibt es ein Recht, und für jede Vierzig gibt es einen Bint Labun.“ Muhammad bin Uyaynah sagte uns im Auftrag von Abu Ishaq Al-Fazari und im Auftrag von Sufyan bin Hussein: Auf die Autorität von Al-Zuhri, auf die Autorität von Salem, auf die Autorität von Ibn Umar, auf die Autorität des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren, und dergleichen.
Quelle
Sunan Ad-Darimi # 3/1588
Kategorie
Kapitel 3: Kapitel 3
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