Al-Adab Al-Mufrad — Hadith #47696
Hadith #47696
حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، قَالَ: حَدَّثَنَا الْحَارِثُ بْنُ عُبَيْدٍ قَالَ: حَدَّثَنِي أَبُو عِمْرَانَ، عَنْ زُهَيْرٍ، عَنْ رَجُلٍ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ: مَنْ بَاتَ عَلَى إِنْجَارٍ فَوَقَعَ مِنْهُ فَمَاتَ، بَرِئَتْ مِنْهُ الذِّمَّةُ، وَمَنْ رَكِبَ الْبَحْرَ حِينَ يَرْتَجُّ، يَعْنِي: يَغْتَلِمُ، فَهَلَكَ بَرِئَتْ مِنْهُ الذِّمَّةُ.
Musa bin Ismail erzählte uns, er sagte: Al-Harith bin Ubaid erzählte uns, er sagte: Abu Imran erzählte mir, auf die Autorität von Zuhayr, auf die Autorität eines Mannes aus den Gefährten des Propheten, möge Gott ihn segnen und ihm Frieden gewähren. Mögen Gottes Gebete und Friede auf ihm sein, auf der Autorität des Propheten, mögen Gottes Gebete und Friede auf ihm sein, der sagte: „Wer die Nacht auf einem Felsvorsprung verbringt und davon fällt und stirbt, dem ist seine Pflicht entzogen, und wer auch immer darauf reitet.“ Wenn das Meer bebt, bedeutet das: Es schwillt an, sodass er zugrunde geht und von seiner Pflicht befreit wird.
Quelle
Al-Adab Al-Mufrad # 48/1194
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 48: Kapitel 48