Sahih Al-Buchari — Hadith #2416
Hadith #2416
حَدَّثَنَا مُحَمَّدٌ، أَخْبَرَنَا أَبُو مُعَاوِيَةَ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ شَقِيقٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينٍ وَهْوَ فِيهَا فَاجِرٌ لِيَقْتَطِعَ بِهَا مَالَ امْرِئٍ مُسْلِمٍ لَقِيَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ ". قَالَ فَقَالَ الأَشْعَثُ فِيَّ وَاللَّهِ كَانَ ذَلِكَ، كَانَ بَيْنِي وَبَيْنَ رَجُلٍ مِنَ الْيَهُودِ أَرْضٌ فَجَحَدَنِي، فَقَدَّمْتُهُ إِلَى النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ لِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " أَلَكَ بَيِّنَةٌ ". قُلْتُ لاَ. قَالَ فَقَالَ لِلْيَهُودِيِّ " احْلِفْ ". قَالَ قُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِذًا يَحْلِفَ، وَيَذْهَبَ بِمَالِي، فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَعَالَى {إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ ثَمَنًا قَلِيلاً} إِلَى آخِرِ الآيَةِ.
Abdullah ibn Mas'ud berichtete: Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte: „Wer einen Meineid leistet, um sich das Eigentum eines Muslims (unrechtmäßig) anzueignen, wird Allah begegnen, und Er wird zornig auf ihn sein.“ Al-Asch'ath sagte: „Bei Allah, diese Aussage betraf mich. Ich besaß gemeinsames Land mit einem Juden, und dieser leugnete später mein Eigentum. Daraufhin brachte ich ihn zum Propheten, der mich fragte, ob ich einen Eigentumsnachweis hätte. Als ich verneinte, forderte der Prophet den Juden auf, einen Eid zu leisten. Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs (Friede sei mit ihm)! Er wird schwören und mich meines Eigentums berauben.‘ Daraufhin offenbarte Allah folgenden Vers: ‚Wahrlich, diejenigen, die einen geringen Gewinn auf Kosten des Bundes Allahs und ihrer Eide erzielen, werden Allah begegnen, und Er wird zornig auf sie sein.‘“
Erzählt von
Abdullah Bin Mas'ud
Quelle
Sahih Al-Buchari # 44/2416
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 44: Zahlungsunfähigkeit
Themen:
#Mother