Sahih Al-Buchari — Hadith #2515

Hadith #2515
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنْ مَنْصُورٍ، عَنْ أَبِي وَائِلٍ، قَالَ قَالَ عَبْدُ اللَّهِ ـ رضى الله عنه مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينٍ، يَسْتَحِقُّ بِهَا مَالاً وَهْوَ فِيهَا فَاجِرٌ، لَقِيَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ، فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَصْدِيقَ ذَلِكَ ‏{‏إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ ثَمَنًا قَلِيلاً‏}‏ فَقَرَأَ إِلَى ‏{‏عَذَابٌ أَلِيمٌ‏}‏‏.‏ثُمَّ إِنَّ الأَشْعَثَ بْنَ قَيْسٍ خَرَجَ إِلَيْنَا فَقَالَ مَا يُحَدِّثُكُمْ أَبُو عَبْدِ الرَّحْمَنِ قَالَ فَحَدَّثْنَاهُ قَالَ فَقَالَ صَدَقَ لَفِيَّ وَاللَّهِ أُنْزِلَتْ، كَانَتْ بَيْنِي وَبَيْنَ رَجُلٍ خُصُومَةٌ فِي بِئْرٍ فَاخْتَصَمْنَا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ شَاهِدُكَ أَوْ يَمِينُهُ ‏"‏‏.‏ قُلْتُ إِنَّهُ إِذًا يَحْلِفُ وَلاَ يُبَالِي‏.‏ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ مَنْ حَلَفَ عَلَى يَمِينٍ يَسْتَحِقُّ بِهَا مَالاً هُوَ فِيهَا فَاجِرٌ، لَقِيَ اللَّهَ وَهْوَ عَلَيْهِ غَضْبَانُ ‏"‏‏.‏ فَأَنْزَلَ اللَّهُ تَصْدِيقَ ذَلِكَ، ثُمَّ اقْتَرَأَ هَذِهِ الآيَةَ ‏{‏إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ ثَمَنًا قَلِيلاً‏}‏ إِلَى ‏{‏وَلَهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ‏}‏‏.‏
Abu Wail berichtete: Abdullah (ibn Mas'ud) sagte: „Wer einen Meineid leistet, um sich fremdes Eigentum anzueignen, wird Allah begegnen, und Allah wird zornig auf ihn sein.“ Allah offenbarte folgenden Vers, um dies zu bestätigen: „Wahrlich, diejenigen, die einen geringen Gewinn auf Kosten von Allahs Bund und ihrer Eide erwerben … eine schmerzhafte Strafe.“ (3:77) Al-Ash'ath ibn Qais kam zu uns und fragte, was Abu Abdur-Rahman (d. h. Ibn Mas'ud) uns erzählt habe. Wir erzählten ihm die Geschichte. Daraufhin sagte er: „Er hat die Wahrheit gesagt. Dieser Vers wurde über mich offenbart. Ich hatte einen Streit mit einem anderen Mann um einen Brunnen, und wir brachten den Fall vor den Gesandten Allahs (ﷺ). Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte zu mir: ‚Bring zwei Zeugen (zur Unterstützung deiner Behauptung); andernfalls hat der Beklagte das Recht, einen Eid (zur Widerlegung deiner Behauptung) zu leisten.‘“ Ich sagte: „Dem Angeklagten würde es nichts ausmachen, einen Meineid zu leisten.“ Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte daraufhin: „Wer einen Meineid leistet, um sich fremdes Eigentum anzueignen, wird Allah begegnen. Allah wird zornig auf ihn sein.“ Daraufhin offenbarte Allah, was dies bestätigte. Al-Ash'ath rezitierte anschließend folgenden Vers: „Wahrlich, diejenigen, die einen geringen Gewinn auf Kosten von Allahs Bund und ihrer Eide erwerben … (gegenüber) … werden eine schmerzhafte Strafe erleiden!“ (3.77) (Siehe Hadith Nr.)
Erzählt von
Abu Wa'il (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 48/2515
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 48: Verpfändung
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Themen: #Mother #Quran

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