Sahih Al-Buchari — Hadith #6838
Hadith #6838
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، وَزَيْدِ بْنِ خَالِدٍ، رضى الله عنهما أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم سُئِلَ عَنِ الأَمَةِ إِذَا زَنَتْ وَلَمْ تُحْصَنْ قَالَ
" إِذَا زَنَتْ فَاجْلِدُوهَا، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَاجْلِدُوهَا، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَاجْلِدُوهَا، ثُمَّ بِيعُوهَا وَلَوْ بِضَفِيرٍ ". قَالَ ابْنُ شِهَابٍ لاَ أَدْرِي بَعْدَ الثَّالِثَةِ أَوِ الرَّابِعَةِ.
Es wurde der Gesandte Allahs (ﷺ) um Rat bezüglich einer unverheirateten Sklavin gebeten, die sich des unerlaubten Geschlechtsverkehrs schuldig gemacht hatte.
Er antwortete: „Wenn sie unerlaubten Geschlechtsverkehr begeht, dann peitscht sie aus (fünfzig Peitschenhiebe), und wenn sie unerlaubten Geschlechtsverkehr begeht (danach zum zweiten Mal), dann peitscht sie aus (fünfzig Peitschenhiebe), und wenn sie unerlaubten Geschlechtsverkehr begeht (zum dritten Mal), dann peitscht sie aus (fünfzig Peitschenhiebe) und verkauft sie sogar für ein Haarseil.“ Ibn Shihab sagte: „Ich bin mir nicht sicher, ob der Prophet (ﷺ) befahl, sie nach dem dritten oder vierten Mal unerlaubten Geschlechtsverkehrs zu verkaufen.“
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 86/6838
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 86: Grenzen und Strafen
Themen:
#Marriage