Sahih Al-Buchari — Hadith #112

Hadith #112
حَدَّثَنَا أَبُو نُعَيْمٍ الْفَضْلُ بْنُ دُكَيْنٍ، قَالَ حَدَّثَنَا شَيْبَانُ، عَنْ يَحْيَى، عَنْ أَبِي سَلَمَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ خُزَاعَةَ، قَتَلُوا رَجُلاً مِنْ بَنِي لَيْثٍ عَامَ فَتْحِ مَكَّةَ بِقَتِيلٍ مِنْهُمْ قَتَلُوهُ، فَأُخْبِرَ بِذَلِكَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَرَكِبَ رَاحِلَتَهُ، فَخَطَبَ فَقَالَ ‏"‏ إِنَّ اللَّهَ حَبَسَ عَنْ مَكَّةَ الْقَتْلَ ـ أَوِ الْفِيلَ شَكَّ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ ـ وَسَلَّطَ عَلَيْهِمْ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَالْمُؤْمِنِينَ، أَلاَ وَإِنَّهَا لَمْ تَحِلَّ لأَحَدٍ قَبْلِي، وَلاَ تَحِلُّ لأَحَدٍ بَعْدِي أَلاَ وَإِنَّهَا حَلَّتْ لِي سَاعَةً مِنْ نَهَارٍ، أَلاَ وَإِنَّهَا سَاعَتِي هَذِهِ حَرَامٌ، لاَ يُخْتَلَى شَوْكُهَا، وَلاَ يُعْضَدُ شَجَرُهَا، وَلاَ تُلْتَقَطُ سَاقِطَتُهَا إِلاَّ لِمُنْشِدٍ، فَمَنْ قُتِلَ فَهُوَ بِخَيْرِ النَّظَرَيْنِ إِمَّا أَنْ يُعْقَلَ، وَإِمَّا أَنْ يُقَادَ أَهْلُ الْقَتِيلِ ‏"‏‏.‏ فَجَاءَ رَجُلٌ مِنْ أَهْلِ الْيَمَنِ فَقَالَ اكْتُبْ لِي يَا رَسُولَ اللَّهِ‏.‏ فَقَالَ ‏"‏ اكْتُبُوا لأَبِي فُلاَنٍ ‏"‏‏.‏ فَقَالَ رَجُلٌ مِنْ قُرَيْشٍ إِلاَّ الإِذْخِرَ يَا رَسُولَ اللَّهِ، فَإِنَّا نَجْعَلُهُ فِي بُيُوتِنَا وَقُبُورِنَا‏.‏ فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ إِلاَّ الإِذْخِرَ، إِلاَّ الإِذْخِرَ ‏"‏‏.‏ قَالَ أَبُو عَبْدِ اللَّهِ يُقَالُ يُقَادُ بِالْقَافِ‏.‏ فَقِيلَ لأَبِي عَبْدِ اللَّهِ أَىُّ شَىْءٍ كَتَبَ لَهُ قَالَ كَتَبَ لَهُ هَذِهِ الْخُطْبَةَ‏.‏
Abu Huraira berichtete: Im Jahr der Eroberung Mekkas tötete der Stamm der Khuza'a einen Mann des Stammes der Bani Laith als Rache für einen getöteten Angehörigen ihres Stammes. Sie informierten den Propheten (ﷺ) darüber. So bestieg er seine Rahila (Kamelstute) und sprach zu den Leuten: „Allah hat das Töten in Mekka verhindert. (Der Unterberichterstatter ist sich nicht sicher, ob der Prophet (ﷺ) „Elefant“ oder „Töten“ sagte, da die arabischen Wörter dafür eine große Ähnlichkeit aufweisen.) Er (Allah) ließ Seinen Gesandten und die Gläubigen die Ungläubigen von Mekka besiegen. Hütet euch! (Mekka ist ein Heiligtum.) Wahrlich! Niemandem vor mir war es erlaubt, in Mekka zu kämpfen, und niemandem nach mir wird es erlaubt sein. An jenem Tag wurde es mir für einige Stunden erlaubt. Zweifellos ist es in diesem Moment ein Heiligtum. Es ist nicht erlaubt, seine dornigen Sträucher oder Bäume auszureißen oder seine Luqat (heruntergefallenen Gegenstände) aufzuheben, außer durch jemanden, der den Besitzer sucht (es öffentlich bekannt gibt). Und wenn jemand getötet wird, hat sein nächster Verwandter das Recht, einen der … auszuwählen.“ Zweitens – das Blutgeld (Diyya) oder die Vergeltung durch die Tötung des Mörders. Inzwischen kam ein Mann aus dem Jemen und sagte: „O Gesandter Allahs (ﷺ)! Lass mir das aufschreiben.“ Der Prophet (ﷺ) befahl seinen Gefährten, es für ihn aufzuschreiben. Dann sagte ein Mann aus dem Stamm der Quraisch: „Außer Al-Idhkhir (einer gut duftenden Grasart), o Gesandter Allahs (ﷺ), da wir es in unseren Häusern und Gräbern verwenden.“ Der Prophet (ﷺ) sagte: „Außer Al-Idhkhir.“ Das heißt, Al-Idhkhir darf gepflückt werden.
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 3/112
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 3: Wissen
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Themen: #Mother #Death

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