Sahih Al-Buchari — Hadith #1813

Hadith #1813
حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، قَالَ حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ حِينَ خَرَجَ إِلَى مَكَّةَ مُعْتَمِرًا فِي الْفِتْنَةِ إِنْ صُدِدْتُ عَنِ الْبَيْتِ صَنَعْنَا كَمَا صَنَعْنَا مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَأَهَلَّ بِعُمْرَةٍ، مِنْ أَجْلِ أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم كَانَ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ عَامَ الْحُدَيْبِيَةِ، ثُمَّ إِنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ نَظَرَ فِي أَمْرِهِ فَقَالَ مَا أَمْرُهُمَا إِلاَّ وَاحِدٌ‏.‏ فَالْتَفَتَ إِلَى أَصْحَابِهِ فَقَالَ مَا أَمْرُهُمَا إِلاَّ وَاحِدٌ، أُشْهِدُكُمْ أَنِّي قَدْ أَوْجَبْتُ الْحَجَّ مَعَ الْعُمْرَةِ، ثُمَّ طَافَ لَهُمَا طَوَافًا وَاحِدًا، وَرَأَى أَنَّ ذَلِكَ مُجْزِيًا عَنْهُ، وَأَهْدَى‏.‏
Als ʿAbdullah ibn ʿUmar sich auf den Weg nach Mekka machte, um in der Zeit der Bedrängnis die Umra zu vollziehen, sagte er: „Sollte es mir verwehrt bleiben, die Kaaba zu erreichen, so werde ich es so machen wie wir es in der Gesellschaft des Gesandten Allahs (ﷺ) getan haben.“ Daher legte er den Ihram für die Umra an, da der Prophet (ﷺ) im Jahr al-Hudaibiya den Ihram für die Umra angelegt hatte. Dann dachte ʿAbdullah ibn ʿUmar darüber nach und sagte: „Die Bedingungen für Hadsch und Umra sind ähnlich.“ Er wandte sich an seine Gefährten und sagte: „Die Bedingungen für Hadsch und Umra sind ähnlich, und ich bezeuge euch, dass ich die Durchführung des Hadsch für mich zusätzlich zur Umra zur Pflicht gemacht habe.“ Anschließend vollzog er für beide (d. h. Hajj und Umra) jeweils einen Tawaf (zwischen As-Safa und Al-Marwa) und betrachtete dies als ausreichend. Daraufhin bot er ein Hadi an.
Erzählt von
Nafi' bin Umar (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 27/1813
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 27: Bestimmungen im Ihram
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Themen: #Mother #Hajj

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