Sahih Al-Buchari — Hadith #2112

Hadith #2112
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ قَالَ ‏ "‏ إِذَا تَبَايَعَ الرَّجُلاَنِ فَكُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا بِالْخِيَارِ، مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا، وَكَانَا جَمِيعًا، أَوْ يُخَيِّرُ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَتَبَايَعَا عَلَى ذَلِكَ، فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ، وَإِنْ تَفَرَّقَا بَعْدَ أَنْ يَتَبَايَعَا، وَلَمْ يَتْرُكْ وَاحِدٌ مِنْهُمَا الْبَيْعَ، فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ ‏"‏‏.‏
Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen oder zu bestätigen, solange sie zusammen sind. Es sei denn, sie trennen sich oder einer von ihnen gibt dem anderen die Wahl, die Ware zu behalten oder zurückzugeben, und es wird eine Entscheidung getroffen; in diesem Fall gilt der Vertrag als endgültig. Trennen sie sich nach dem Vertrag und keiner von ihnen hat ihn widerrufen, so ist der Vertrag endgültig.“
Erzählt von
Abdullah ibn Umar (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 34/2112
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 34: Verkauf
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Themen: #Charity

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