Sahih Al-Buchari — Hadith #2140

Hadith #2140
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، حَدَّثَنَا الزُّهْرِيُّ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ يَبِيعَ حَاضِرٌ لِبَادٍ، وَلاَ تَنَاجَشُوا، وَلاَ يَبِيعُ الرَّجُلُ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ وَلاَ يَخْطُبُ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ، وَلاَ تَسْأَلُ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ أُخْتِهَا لِتَكْفَأَ مَا فِي إِنَائِهَا‏.‏
Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot es einem Stadtbewohner, Waren im Auftrag eines Wüstenbewohners zu verkaufen; und ebenso wurde Najsh verboten. Man soll niemanden drängen, die Ware an den Verkäufer zurückzugeben, um ihm seine eigene Ware zu verkaufen; man soll auch nicht um die Hand eines Mädchens anhalten, das bereits mit einem anderen verlobt ist; und eine Frau soll nicht versuchen, die Scheidung einer anderen Frau zu erzwingen, um ihren Platz einzunehmen.
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 34/2140
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 34: Verkauf
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Themen: #Mother #Marriage

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