Sahih Al-Buchari — Hadith #2150
Hadith #2150
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، أَخْبَرَنَا مَالِكٌ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ
" لاَ تَلَقَّوُا الرُّكْبَانَ، وَلاَ يَبِيعُ بَعْضُكُمْ عَلَى بَيْعِ بَعْضٍ وَلاَ تَنَاجَشُوا وَلاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ، وَلاَ تُصَرُّوا الْغَنَمَ، وَمَنِ ابْتَاعَهَا فَهْوَ بِخَيْرِ النَّظَرَيْنِ بَعْدَ أَنْ يَحْتَلِبَهَا إِنْ رَضِيَهَا أَمْسَكَهَا، وَإِنْ سَخِطَهَا رَدَّهَا وَصَاعًا مِنْ تَمْرٍ ".
Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Geht der Karawane nicht entgegen (um unterwegs Waren von ihr zu kaufen, bevor sie die Stadt erreicht). Drängt die Käufer nicht, ihre Käufe zu stornieren, um eure Waren selbst zu verkaufen, und begeht keinen Betrug. Ein Stadtbewohner soll keine Waren für einen Wüstenbewohner verkaufen. Lasst Schafe nicht lange ungemolken, wenn sie zum Verkauf stehen. Wer ein solches Tier kauft, hat die Wahl, es nach dem Melken zusammen mit einem Sa Dattelkorb zurückzugeben oder es zu behalten, falls es vom Verkäufer lange Zeit ungemolken gehalten wurde (um andere zu täuschen).“
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 34/2150
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 34: Verkauf
Themen:
#Mother