Sahih Al-Buchari — Hadith #2152

Hadith #2152
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ يُوسُفَ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، قَالَ حَدَّثَنِي سَعِيدٌ الْمَقْبُرِيُّ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّهُ سَمِعَهُ يَقُولُ قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ إِذَا زَنَتِ الأَمَةُ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَجْلِدْهَا، وَلاَ يُثَرِّبْ، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَلْيَجْلِدْهَا، وَلاَ يُثَرِّبْ، ثُمَّ إِنْ زَنَتِ الثَّالِثَةَ فَلْيَبِعْهَا، وَلَوْ بِحَبْلٍ مِنْ شَعَرٍ ‏"‏‏.‏
Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Wenn eine Sklavin unerlaubten Geschlechtsverkehr begeht und dies zweifelsfrei bewiesen ist, sollte ihr Besitzer sie auspeitschen und ihr nach der rechtmäßigen Strafe keine Vorwürfe machen. Und wenn sie dann den unerlaubten Geschlechtsverkehr wiederholt, soll er sie erneut auspeitschen und ihr nach der rechtmäßigen Strafe keine Vorwürfe machen. Und wenn sie ihn ein drittes Mal begeht, soll er sie sogar für ein Haarseil verkaufen.“
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 34/2152
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 34: Verkauf
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Themen: #Mother

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