Sahih Al-Buchari — Hadith #2234

Hadith #2234
حَدَّثَنَا عَبْدُ الْعَزِيزِ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ أَخْبَرَنِي اللَّيْثُ، عَنْ سَعِيدٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ قَالَ سَمِعْتُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ ‏ "‏ إِذَا زَنَتْ أَمَةُ أَحَدِكُمْ، فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَجْلِدْهَا الْحَدَّ، وَلاَ يُثَرِّبْ عَلَيْهَا، ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَلْيَجْلِدْهَا الْحَدَّ وَلاَ يُثَرِّبْ، ثُمَّ إِنْ زَنَتِ الثَّالِثَةَ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَبِعْهَا وَلَوْ بِحَبْلٍ مِنْ شَعَرٍ ‏"‏‏.‏
Ich hörte den Propheten (ﷺ) sagen: „Wenn eine eurer Sklavinnen unerlaubten Geschlechtsverkehr begeht und ihr unerlaubter Geschlechtsverkehr nachgewiesen wird, soll sie ausgepeitscht werden, und danach soll niemand sie tadeln. Und wenn sie unerlaubten Geschlechtsverkehr zum zweiten Mal begeht, soll sie ausgepeitscht werden, und danach soll niemand sie tadeln. Und wenn sie die Tat zum dritten Mal begeht und ihr unerlaubter Geschlechtsverkehr nachgewiesen wird, soll sie sogar für ein Haarseil verkauft werden.“
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 34/2234
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 34: Verkauf
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Themen: #Mother

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