Sahih Al-Buchari — Hadith #2723

Hadith #2723
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ زُرَيْعٍ، حَدَّثَنَا مَعْمَرٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَعِيدٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ لاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ، وَلاَ تَنَاجَشُوا، وَلاَ يَزِيدَنَّ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ، وَلاَ يَخْطُبَنَّ عَلَى خِطْبَتِهِ، وَلاَ تَسْأَلِ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ أُخْتِهَا لِتَسْتَكْفِئَ إِنَاءَهَا ‏"‏‏.‏
Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Kein Stadtbewohner soll für einen Beduinen verkaufen. Begeht kein Najsh (d. h. bietet keinen hohen Preis für etwas, das ihr nicht kaufen wollt, um die Leute zu täuschen). Kein Muslim soll mehr für etwas bieten, das sein muslimischer Bruder bereits gekauft hat, noch soll er um die Hand einer Frau werben, die bereits mit einem anderen Muslim verlobt ist. Eine muslimische Frau soll nicht versuchen, die Scheidung ihrer Schwester (d. h. einer anderen muslimischen Frau) herbeizuführen, um selbst ihren Platz einzunehmen.“
Erzählt von
Abu Hurairah (RA)
Quelle
Sahih Al-Buchari # 54/2723
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 54: Bedingungen
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Themen: #Marriage

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